vekommen, — als ein für die sozial schwächeren unentbehrliches
Mittel, die übrigen Freiheitsrechte zu schützen.
Naturgemäss liegt jedoch die Anerkennung dieser rechtlichen
Freiheiten nicht schon in ihrer abstrakten Fixierung, bes. in der
Verfassungsurkunde. Vielmehr ist hiezu eine planmässige Nor-
mierung aller Gebiete erforderlich, auf. denen der Einzelne mit
dem Staat in Berührung tritt, — des Civilprozesses, des Straf-
prozesses, der Militär-, Steuer-, inneren Verwaltung, — insbesondere:
zu 1. Regelung der Befugnisse des Militärs, von der Schuss-
waffe Gebrauch zu machen, Bestimmung der Gründe
and des Verfahrens der gerichtlichen und polizeilichen Ver-
haftung, Wohnungsdurchsuchung, Sachbeschlagnahme,
— des Entmündigungsverfahrens (keine willkürl, Unter-
bringung in Irrenanstalten etc.)
Regelung der persönlichen Abhängigkeitsverhältnisse
(keine freiwillige Begebung in Leibeigenschaft), die
Gründe einer staatl, Konzessionierung u. Ueberwachung
gewisser, Gewerbe (des Apotheker-, Schankgewerbes),
Regelung der Bedingungen des Grundstückserwerbs,
der amtlichen Anstellung (ohne Rücksicht auf das Be-
kenntnis), der Gründe, aus denen Versammlungen auf-
gelöst, Schriften, bes. Zeitungen u, Zeitschriften ver-
boten oder beschlagnahmt werden können (Zensur).
Fasst man diese einzelnen praktischen Masnahmen ins Auge,
so zeigen sich unter den verschiedenen Staatsrechten erhebliche
Verschiedenheiten. Vollkommen durchgeführt sind dieselben auch
in England nicht (z. B. ungenügendes Rechtsmittel gegen will-
kürliche Verhaftung, writ of habeas. corpus [nur bei Vergehen, nicht
bei Verbrechen]; — weitgehende Strafverfolgg. gegen den Drucker
and Buchhändler [auch ohne Nachweis der bösen Absicht]). Im
Allgemeinen ist jedoch England hierin gegenüber den Festland-
staaten fortgeschritten (bes. vollkommene Freiheit der Versammlung
and fast unbeschränkte Organisationsfreiheit). Nur bleibt zu be-
denken, dass auch diese Verschiedenheiten mindestens zum Teil
natürlich bedingt sind durch die verschiedene Ausdehnung der
staatlichen Aufgaben. Denn im Allgemeinen wird ein Staat, der
zu 2.