Richard Schmidt, Staatslehre 2.
Grundsätze aller Staaten, sondern im Gegenteil eine Vergleichung
der verschiednen konkreten politischen Einrich-
tungen im Verhältnis zu den Bedingungen und Be-
dürfnissen bietet, die sie hervorgerufen haben. Soweit die-
selbe nur erklärend und beschreibend verfährt, nennt man
sie bisweilen Staatslehre im engern Sinne; soweit sie
kritisch, den Wert der Einrichtungen abschätzend vorgeht, (. ;
Politik. Doch wird auch Staatslehre und Politik häufig % N Yu
gleichbedeutend gebraucht. Das Material zu einer solchen Staats lb) .
jehre liegt eingeflochten in die Schriften der grussen Historiker A Yin
aller Zeiten, insofern dieselben fort und fort durch ihre Darstellung Ya) ul m dw
zur Ermittlung der Ursachen und Wirkungen der politischen ON ; Mr -
Formen und zum Vergleich derselben mit entsprechenden Formen NW I X I
anderer Zeiten und Völker gedrängt werden. Es bestehen ben , 4
auch bedeutsame Ansätze einer Staatslehre selbst, d. h. einer syste Mi $ Well ; 4
matischen Abstraktion der politischen Grundsätze. Teilweis B N & 0
berührt sich die Staatslehre in diesem Sinn mit Te N Un N .
— bes. anihrem Ausgangspunkt (Aristoteles „Politik“), sowie auch‘. \ Al yo
später (Montesquieu). Im Allgemeinen gelıt sie aber ihren eigenen | in ; ’
Weg (Macchiavell, s. 0.), — bewusst seit der Mitte des 19. Ah. all ww
Dahlmann, Tocqueville). Völlig vollzogen ist die Trennung von (n j N >
Staatslehre und Rechtsphilosophie noch heute nicht. ad Alan
IV. Allerdings kann nun auch innerhalb des Rahmens einer Thom JH N a ı Wi
ampirisch-historischen Betrachtung des Staats wieder zweifelhaft .
sein, wie weit die wissenschaftliche Forschung vorzudringen hat. | Qua Im
Als feststehend darf hier nur soviel gelten, dass eine wissenschaft-
liche Politik das zu ermitteln hat, was im Staatsleben gesetz-
mässig, wiederkehrend ist. Aber auch dieser Begriff ist
vieldeutig. Jedenfalls darf:
a) aus der historischen Mannichfaltigkeit der politischen Ge-
bilde nicht geschlossen werden, dass unter diesen eine gesetzt
mässige Bewegung überhaupt nicht stattfindet. Zwar besteh-
die Theorie, nur das Naturleben bestimme sich nach Gesetzen
dagegen habe die wissenschaftliche Betrachtung des Kulturgeschehens
grundsätzlich nur die Einzelgeschehnisse in ihren individuellen