Full text: Grundriß zur Vorlesung über Allgemeine Staatslehre und Politik

Vorstellungen des urgeschichtlichen Lebens („Naturstand“, auf dem 
sich die Menschen willkürlich mit verstandesmässiger Reflexion 
zum Staat zusammenthun). In Wahrheit ergiebt die Ethnologie, 
dass dis Staatsbildung weder etwas notwendiges noch 
etwas willkürliches ist. Es giebt erweislich in dünnbe- 
völkerten Gegenden Jäger-, Fischer-, Hirtenvölker, die nur in ge- 
trennten Familien oder Geschlechtern (Sippen) leben; sie befinden 
sich allerdings in einem Verband — ohne welchen der Mensch 
nicht denkbar ist,.— aber nicht in einem staatlichen Verband, 
denn den Begriff des „Staats“ oder staatlichen Verbands hat der 
Sprachgebratch erst da ausgebildet, wo eine äusserlich zusammen- 
lebende Menschengruppe ohne Rücksicht auf Geschlechtsverwandt- 
schaft gemeinsame Bedürfnisse durch gemeinsame Thätigkeit be- 
friedigt. Andrerseits ist der Vorgang, dass: das Zusammenleben 
solche gemeinsamen Bedürfnisse schafft und entsprechend gemein- 
same Thätigkeiten hervortreibt, nicht ein Akt freier Zweckmässig- 
keitserwägung, sondern unter gewissen Bedingungen-— bei 
Konkurrenz menschenreicher Gruppen innerhalb gewissen Raumes 
— etwas notwendiges, insofern ein Menschenkomplex, der sich 
nicht zusammenschliesst, im Kampf der Rassen oder Rassengruppen 
vernichtet wird, sich vermöge des Selbsterhaltungsiriebs vereinigen 
muss. Die Staatsbildung erfolgt also unter gewissen Bedingungen 
triebartig. 
‚A ‘ # Die eigentliche Hauptfrage wird demgemäss die: wann im 
; Ma wa historischen Einzelfall die Entstehungsbedingungen des 
; £ | Vo | | (Staats, d. h. wann die Verhältnisse vorliegen, unter denen (theo- 
Wan, Mi retisch) vom Dasein eines Staats gesprochen werden kann oder 
; sa,  Whglenter denen (praktisch betrachtet) die Bildung oder der Fortbe- 
N mi NV X stand eines Staats zu erwarten ist. Bei Beantwortung dieser Frage 
‚ LELN Wo W aber zeigt sich, dass die beiden älteren Theorieen jede einen be- 
( V aa KA rechtigten Kern enthalten. Denn solche Vorbedingungen sind sowohl 
) rganische Vorgänge (Wirksamwerden natürlicher Ver- 
. . 6 ältnisse) als auch mechanische (Zustandekommen mensch- 
Vena, vn en Thätigkeiten). 
N NA X. | II. Die von der Natur zu schaffende Bedingung eines Staats 
- _ ‚ist, dass das Zusammenleben einer Vielheit von Menschen 
TA rn I kin denselben im Gegensatz zu andern Menschenkomplexen eine N 
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