. A
SAN LA AA
Dark v4 PA Ak Akt der Organisation ist (dies der Irrtum der mechanischen
I "Y AM 6) % N vr Theorie des Naturrechts), Im Gegenteil entstehen die Organe
X Y eines Staats meist gewohnheitsmässig und allmählich, nicht uno
actu; nur ausnahmsweise ist letzteres der Fall, — wohl nur da,
wo Menschen einen Staat neu gründen, die bereits einem solchen
angehören (Kolonisation, — Konföderation kleinerer Staaten zu
einem grösseren). « Entscheidend für die Existenz des Staates ist
vielmehr nur das Dasein von Organen, und auch.das nur, sofern
die Organe für die Gesamtheit Thätigkeit entfalten, also dadurch
die Existenz eines Staats bethätigen. Ein Titularkönig schafft
keinen Staat.
Wohl ist dagegen für die Existenz eines staatlichen Verbands
wesentlich, dass die Thätigkeit politisch handelnder Organe als die
des bestimmten räumlich abgegrenzten Menschenkomplexes
selbst gilt, dass die letztere durch seine Regierung als eine
eigene Thätigkeit entwickelnde abgeschlossene Persön-
lichkeit gedacht werden kann. Dies aber ist nur dann der Fall
wenn das Organ unmittelbar oder mittelbar von dieser
Menschengruppe seine Funktion und deren leitende Gedanken
empfangem-hat: Deshalb ist-eine geographisch selbständige Gruppe
doch nur ein unselbständiger Bestandteil eines grösserer
Staats (ein blosser Verwaltungsbezirk desselben), wenn die Organe.
welche für sie die politische Thätigkeit verrichten, von der Re-
gierung des Hauptstaats ihre Funktion ableiten (so insbes.
auch bei Kolonien, die ausschliesslich vom Mutterland aus regiert
werden). Umgekehrt ist ein Gebiet auch dann ein selbständiger
Staat, wenn es mit anderen zu einem grösseren geographischen
(Ganzen zusammengefasst wird, Vor allem aber bleibt. ein Gebiet
auch dann ein selbständiger politischer. Verband, wenn es von
einem ebenfalls selbständigen grösseren Ganzen mit umfasst und
von dessen Haupt mitbeherrscht wird, vorausgesetzt nur, dass er
unter dieser Herrschaft durch selbständig geschaffene
und geleitete Organe eigene Thätigkeit entwickelt.
Die gesamte geschichtliche Entwicklung rechnet sogar damit, dass
fortwährend engere Verbände sich zu weiteren, grösseren Ver.
bänden zusammenschliessen, ohne doch ihre selbständige
politische Existenz aufzugeben: Land- und Stadtgemeinde
Ay
af
AA!
747
wal
\
X
De