Full text: Grundriß zur Vorlesung über Allgemeine Staatslehre und Politik

gerufen hat, — als auch in dem Sinne, dass hinter dem Interesse 
lerritorialer und wirtschaftlicher Machterweiterung nach 
aussen und. bei dem hiermit eng verknüpften Sichverschärfen 
ler Klassengegensätze im Innern das Interesse der recht- 
lichen und verfassungsmässigen Ausbildung ‚des Verhält- 
nisses zwischen Regierung und Volk zurückgetreten ist: die 
„nationalen“ und „sozialen“ Ideen überwiegen im Gegensatz 
zur Mitte des 19. Jh. die „liberalen“ Ideen. - 
S 
12. Die Gegensätze in der modernen Staatenwelt. 
Aus $ 11, I ergiebt sich, dass ein Vergleich der Staats- 
und Rechtseinrichtungen der verschiedenen modernen Staaten nur 
bedingt möglich ist, d. h. nur insoweit, als sie zur Zeit auf der 
yemeinsamen Basis des verfassungsmässigen Grosstaats errichtet 
sind (II) und nur unter der Voraussetzung, dass im allgemeinen 
diese gemeinsame Bedingung ihres Entstehens fortdauert. Die 
Begründung eines neuen, auch Westeuropa umfassenden Welt- 
reiches oder auch nur ein neuer grosser Existenzkampf der 
Staaten, der durch solche Weltreichsbestrebungen hervorgerufen 
wurde, müsste notwendig ein Verkümmern aller modernen Ver- 
fassungseinrichtungen nach sich ziehen. 
Aber auch soweit die gemeinsamen Bedingungen fortbestehen, 
kann sich ein Vergleich nur auf die verschiedenen dauernden 
Staatseinrichtungen erstrecken, Es bleibt zu bedenken, dass das 
Staatsleben in seinem individuellen Charakter auch noch von 
anderen Faktoren abhängt als von seinen festen und formellen 
[nstitutionen, dass auch dieselbe Einrichtung je nach dem Volks- 
naturell, der geschichtlichen Tradition des Volkes u. s. w. eine 
wesentlich verschiedene‘ Bedeutung und Handhabung finden kann, 
sowie derartige Gegensätze auch herangezogen werden müssen, 
ım überhaupt Verschiedenheiten in der Verfassung zu erklären 
ınd auf ihren Wert zu beurteilen. So ist z. B. eines dieser 
„Imponderabilien‘“ die völlige Bedürfnisgemeinschaft, die zwischen 
len mehreren Teilen eines Staatsgebiets besteht (in England mit 
Ausnahme von Irland) oder andrerseits das Fehlen einer solchen 
wie er in Frankreich zwischen Paris und den Provinzen, in
	        
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