gerufen hat, — als auch in dem Sinne, dass hinter dem Interesse
lerritorialer und wirtschaftlicher Machterweiterung nach
aussen und. bei dem hiermit eng verknüpften Sichverschärfen
ler Klassengegensätze im Innern das Interesse der recht-
lichen und verfassungsmässigen Ausbildung ‚des Verhält-
nisses zwischen Regierung und Volk zurückgetreten ist: die
„nationalen“ und „sozialen“ Ideen überwiegen im Gegensatz
zur Mitte des 19. Jh. die „liberalen“ Ideen. -
S
12. Die Gegensätze in der modernen Staatenwelt.
Aus $ 11, I ergiebt sich, dass ein Vergleich der Staats-
und Rechtseinrichtungen der verschiedenen modernen Staaten nur
bedingt möglich ist, d. h. nur insoweit, als sie zur Zeit auf der
yemeinsamen Basis des verfassungsmässigen Grosstaats errichtet
sind (II) und nur unter der Voraussetzung, dass im allgemeinen
diese gemeinsame Bedingung ihres Entstehens fortdauert. Die
Begründung eines neuen, auch Westeuropa umfassenden Welt-
reiches oder auch nur ein neuer grosser Existenzkampf der
Staaten, der durch solche Weltreichsbestrebungen hervorgerufen
wurde, müsste notwendig ein Verkümmern aller modernen Ver-
fassungseinrichtungen nach sich ziehen.
Aber auch soweit die gemeinsamen Bedingungen fortbestehen,
kann sich ein Vergleich nur auf die verschiedenen dauernden
Staatseinrichtungen erstrecken, Es bleibt zu bedenken, dass das
Staatsleben in seinem individuellen Charakter auch noch von
anderen Faktoren abhängt als von seinen festen und formellen
[nstitutionen, dass auch dieselbe Einrichtung je nach dem Volks-
naturell, der geschichtlichen Tradition des Volkes u. s. w. eine
wesentlich verschiedene‘ Bedeutung und Handhabung finden kann,
sowie derartige Gegensätze auch herangezogen werden müssen,
ım überhaupt Verschiedenheiten in der Verfassung zu erklären
ınd auf ihren Wert zu beurteilen. So ist z. B. eines dieser
„Imponderabilien‘“ die völlige Bedürfnisgemeinschaft, die zwischen
len mehreren Teilen eines Staatsgebiets besteht (in England mit
Ausnahme von Irland) oder andrerseits das Fehlen einer solchen
wie er in Frankreich zwischen Paris und den Provinzen, in