Man kann nicht der Monarchie allgemein grössere Stetigkeit im
Gegensatz zur Demokratie, der Demokratie grössere Volkstüm-
lichkeit (Gleichheit) gegenüber der Monarchie beilegen. Nur von der
strengen Aristokratie lässt sich sagen, dass sie ausschliesslich in
solchen Verhältnissen möglich ist, wo eine obere Klasse auch die
überwiegenden Lasten des Staatslebens trägt (homerisches, germa-
nisches Mittelalter). Im übrigen kann man nur mit Rücksicht auf
die verschiednen Aufgaben, Parteigruppierungen eines Volks im
gegebenen Zeitpunkt aussagen, dass eine Regierungsform vor einer
andern gewisse Vorzüge in ganz bestimmten Richtungen voraus
haben würde, ohne dass man dadurch eine Regierungsform schaffen
oder erhalten kann. Thatsächlich ist denn auch niemals eine be-
stimmte Regierungsform das Produkt der Reflexion. Sie erwächst
vielmehr stets aus den politischen Leistung en einer bestimmten
gesellschaftlichen Macht, In neu entstehenden Staaten gewinnt
die Regierung die Persönlichkeit oder Klasse, die den Staat (meist durch
Militärorganisation) gegründet hat. In bestehenden behält die
traditionell regierende Macht die oberste Staatsleitung solange sie ihre
Funktion erfüllt, denn erfahrungsgemäss widerstrebt jeder Staat dem
Wechsel der Regierung, da die Fortdauer der bisherigen Form der
obersten Leitung der Geschäfte an und für sich ein Vorteil ist. (Grosser
Vorzug der monarchischen Entwicklung der neueren Staatenwelt
gegenüber der Antike: richtiger Kern des „Königtums von Gottes
Gnaden“). Ein Wechsel der Regierungsform findet durchgehends
nur da statt, wo der bisherige Regent längere Zeit hindurch
überhaupt unthätig wird (Merowinger, Bourbonen des 18, Jh.)
oder wo er in ganz besonders andauernder und empfindlicher Weise
dem Interesse grosser Volksgruppen zuwiderhan delt: (Staufer
in Italien, Stuarts), Regelmässig wird dann der Wechsel in der
Weise stattinden, dass ein andres Staatsorgan, vor allem das
bisher nur kontrollierende, sei es friedlich, sei es gewaltsam die
Regierung an sich zieht, vorausgesetzt, dass es hierzu Verständnis
und Macht findet (Adelsrat, Senat neben dem antiken Stadt-
könig, Kurfürsten neben dem deutschen König, englisches Parlament
im 18. Jh.). Der bisherige Regent kann dann beseitigt werden,
kann aber auch zum blos repräsentierenden Staatshaupt herabsinken
(o. 8 4) oder seinerseits Kontrollorgan werden. (Der Areopag,