Full text: Die Juden in Russland; Urkunden und Zeugnisse Russischer Behörden und Autoritäten

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den Ausdruck verliehen. In dem Erlass vom 22. Januar 
1810 àusserte sich der Monarch, nachdem er das Gesuch 
ruudweg abgewiesen hatte, unter anderm folgendermasscen: 
„Sollten bei manchen von ihnen (den Juden) irgend welche 
Ausschreitungen infolge ihres Aufenthaltes oder ihres Ge- 
werbes vorkommen, so muss solchen Ausschreitungen durch 
die Wachsamkeit der Behörden und die Handhabung der 
Gesetze gesteuert werden.* 
VII. — (1880. No. 283). — Ein einheitliches Gesetz in 
einem einheitlichen Staate gilt als Grundsatz, der von allen 
anerkannt und von mniemand bestritten wird. Jede Aus- 
nahme von diesem Princip erscheint als Ungerechtigkeit, die 
stets dem Staate schadet. Ebenso wie alle vor dem Gesetz 
gleich sein müssen, soll auch dieses ein einheitliches für 
alle sein. 
Man muss unwillkürlich auf diese elementaren Wahr- 
heiten zurückkommen, wenn man den Stand unserer Ge- 
setzgebung in Bezug auf die Juden ins Auge fasst. Diese 
Gesetzgebung wimmelt bekanntlich von den verschieden- 
artigsten, oft sich gegenseitig. widersprechenden Ausnahme- 
bestimmungen. Aus welchem Grunde erlassen wir aber 
solche Ausnahmebestimmungen? Welchen Sinn haben sie, 
und wodurch sind sie zu rechtfertigen? 
In der Presse, und nicht bloss in der unsrigen, wird 
häufig betont, dass die Ursache aller Ausnahmegesetze gegen 
die Juden in den nationalen Eigenheiten dieses Volks- 
stammes zu suchen sei. Die Unhaltbarkeit einer solchen 
Erklärung liegt‘ aber auf der Hand. Der Staat kann den 
Umfang der Rechte seiner Bürger ebensowenig nach ihren 
ethnographischen und nationalen Eigenheiten, wie nach ihrer 
Gesichts- und Haarfarbe, der Form der Stirn und der Nase 
bestimmen. Die vom Staate an seme Bürger zu stellenden 
Forderungen hüngen von all diesen Einzelheiten und Zufüllig- 
keiten keineswegs ab. Darin eben besteht die Macht des 
modernen Staates, dass er die ursprünglich verschiedensten 
Stämme durch allgemeine Gesetze zu einem Staatsorganis- 
mus vereinigt. Sonst kónnte kein Staat mit einer Bevólke- 
rung verschiedenartigen Ursprungs, wie es beispielsweise 
Juden in Russland. 
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