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Die Livländische Gouvernements-Regierung hat dem
dirigierenden Senat eine Vorstellung betreffs der Aufhebung der
Ministerial-Verfügung unterbreitet, die den aus anderen Städten
zureisenden Juden den Aufenthalt in Riga gestattet und die
Schliessung der für sie eingerichteten besonderen Herbergen
anordnet. Die Gouvernements - Regierung begründete ihr
Gesuch hauptsächlich damit, dass die den Juden für die
Stadt Riga gewährte Aufenthaltserlaubnis die Aufhebung der
städtischen Privilegien und die Untergrabung des städtischen
Handelsverkehrs zur Folge haben werde. In dem von Seiten
des Ministeriums dem dirigicrenden Senat unterbreiteten
Gutachten ist dieses Gesuch ablehnend beschieden worden,
da keine triftigen Gründe für die geforderten Massregeln
vorliegen und diese ausserdem eine Schädigung für die
an Livland angrenzenden Gouvernements herbeiführen würden,
die einen grossen Teil ihrer Erzeugnisse durch Vermittelung
der Juden über Riga exportieren und gleichfalls über Riga
verschiedene Bedarfsartikel aus dem Auslande durch sie
beziehen.
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1860 r. ,.Chbnepiaus Howra," rasera MuHncrepcrBa BHyTpCeHHHXb
Arp 3a 1863 r, No. 37-38. — Aus dem allerunterthánigsten Bericht
des Ministers des Innern für das Jahr 1860. „Nordische Post“, Organ des
Ministeriums des Innern, Jahrgang 1862. No. 37 u. 38.
Lieven, Baron Wilhelm Karlowitsch, General - Adjutant,
General der Infanterie, Mitglied des Reichsrats, Militär-Gou-
verneur von Riga, General-Gouverneur von Livland, Esthland
und Kurland.
Bei der Schwere der auf den Juden lastenden Steuern
und Abgaben und der üussersten Armut der jüdischen Ge-
meinden, insbesondere in den kleinen Stüdten, muss auf jede
Weise dafür Sorge getragen werden, dass die für sie drückenden
und überdies ihren Zweck verfehlenden Ausnalime-Massregeln
aufgehoben werden.
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Ipanmrezberpeuuowbo BbeorHuurb 3a 1869 vr. No 237. — Bericht der
Regierung „über die jüdischen Landwirte‘*‘ im Regierungsanzeiger, Jahr-
gang 1869, No. 237.