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HI. Da die in den russischen Landesteilen ansässigen
Juden auf Grund des Erlasses vom. 3. Mai 1795 und der
unterm 9. Dezember 1804 Allerhóchst sanktionierte Verord-
nung den übrigen russischen Unterthanen gleiehgestellt sind,
so würde es den gesefzlichen Bestimmungen widersprechen,
wollte mau ihre Glaubwürdigkeit in Zweifel stellen und sie
unter Berufung auf das Verbot im litauischen Statut Ab-
schnitt 9, Artikel 14 von der Zeugeuschaft in Prozessen mit
Christen und zwischen Christen ausschliessen; es ist daher
nur Rechtens, dass die Juden innerhalb sämtlicher von
Polen an das Reich gekommener Gouvernements als Zeugen
in derartigen Prozessen ebenso wie die übrigen russischen
Unterthanen, entsprechend den allgemeinen gesetzlichen Vor-
schriften über die Zeugenvernehmung, zugelassen werden.
Bprcoyvalııe yTBep;KACHHOC MHHHie MocynrapcrBeHHaro Corbra.
Ilepzs. Iox0H. Coó6p. — Allerhüehst bestütigtes Gutaehten des Reichs-
rats. Erste vollstindige Gesetzsannnlung Band XXXII, No. 25 649,
Seite 879.
Jermolow, Alexej Petrowitsch, General der Artillerie,
von 1817 bis 1826, oberster Chef der Civil-Verwaltung und der
Grenzangelegenheiten in Grusien, dem Gouvernement Astrachan
und dem Kaukasischen Gebiet und Kommandeur des he-
sonderen Kaukasischen Armeecorps.
Um eine Truppe so vollkommen wie móglich auszubilden,
muss man mit peinlieher Sorgfalt. den Volkseharakter be-
rücksiehtigen. Es giebt kein Volk, aus dem man nicht cine
Schlaehtarmee schaffen könnte. Das jüdische Bataillon hat
die Vorstadt Praga mit wahrer Tollkühnheit verteidigt).
Juesnnrn Epwodona aa 1794 r. — Aprirttepitegiit ay phairb. —
Jermolows Tagebuch vom Jahre 1794. — Artillerie-Journal, Jahr-
gang 1861, No. ll. Seite 657.
Dawydow, Denis Wassiljewitsch, Chef eines freiwilligen
Corps im Feldzug des Jahres 1812.
Alle in Polen sesshaften Juden waren uns so ergeben,
dass sie, bei all ihrer Erwerbssucht, wührend der ganzen
Zeit dem Gegner Napoleon nicht als Spione dienen wollten
*) Am 24.- Oktober 1794 bei der Einnahme Warschaus durch
Suwarow.