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Alle treuen Unterthanen des Kaisers sollten eingedenk
sein, dass dem Zaren aller Reussen der Russe, der Jude,
der Deutsche oder der Tatar alle gleich teuer sind; sie alle
sind Unterthanen des einen Zaren, sie alle sind. Einwohner
Russlands und geniessen alle in gleicher Weise den Schutz
des Gesetzes. Die mannigfachen judenfeidlichen Gerüchte
gehen von Leuten aus, denen das Wohl und die Ruhe ihres
Vaterlandes nicht am Herzen liegt.
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r. — 'lTaspmueer. Enapx. DBbiow. — Aus einem Zirkular des Gouver-
neurs von Taurien vom 6. März 1881. — Taurische Eparchial-Nachrichten,
Jahrgang 1881. Beilage zu No. 9. S. 7—8.
IL Ew. Eminenz werden darin mit mir übereinstimmen,
dass die Kirche alles das, was gegenwärtig rings um uns
geschieht, tief bedauern muss: Rechtgläubige Christen ver-
folgen Leute, die durchaus unschuldig sind
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mexwbihteny D'ypiio, apxieuuegony Taspuraeckoxy i CnijpeponodbekoMy
8. Mas 1881 r. — Aus einem Schreiben des Gouverneurs von Taurien an
den hochehrwürdigen Erzbischof Gury von Taurien und Simferopol,
vom 8. Mai 1831. Ehendaselbst S. 7.
Postels, Alexander Philippowitsch, Geheimrat, Mitglied
des Rates des Ministeriums für Volksaufklàrung.")
Indem ich hiermit den Bericht über die staatlichen
jüdischen Schulen schliesse, kann ich nicht umhin, meine
Ansicht dahin zu äussern, dass, welche Opfer und An-
strengungen aueh seitens der Regierung zur Verbesserung
der staatlichen Sehulen aufgewandt werden, der Endzweck
ihrer Begründung doch nicht erreicht werden wird, so
lange die Juden in den engen Grenzen ihres gegenwürtigen
Niederlassungsgebiets und unter den gegenwärtigen Lebens-
bedingungen zusammengedrängt bleiben werden. Abge-
sehen davon, dass diese Abgeschlossenheit ihnen die Mög-
lichkeit nimmt, das Gebiet ihrer Bethätigung im Handel und
Gewerbe zu erweitern, und sie in einen mit jedem Tage
sich verschlimmernden Zustand der Armut versinken lässt,
*) Im Jahre 1864 war A, P. Postels auf Allerhöchsten Befehl in
verschiedene Gouvernements behufs Besichtigung der jüdischen Schulen
abkommandiert. Der offizielle Bericht über diese Revision wurde auf
Verfügung des Ministers für Volksaufklirung. 1865 publiziert