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der alten Welt in ihrer Beziehung zum Christentum. Eine historische
Untersuchung des Bischofs Chrysanth. St. Petersburg 1878. Bd. IIT, S. 161,
168, 241, 279, 287, 296. 306, 317, 324, 3926.
Vater Thomas Jelenewski, Erzpriester und Obergeist-
licher an der Kathedrale zu Elisabetgrad.
Der Mittwoch und der Donnerstag der Osterwoche
dieses Jahres waren in unserer Stadt durch traurige Ereig-
nisse getrübt. Man schämt sich, davon auch nur zu reden,
was an diesen 'l'agen in unseren Gassen vorgefallen ist.
Man schümt sich dessen, dass Leute, die sich fiir Anhiinger
des auferstandenen Heilands Jesu Christi ausgeben, daraut
verfallen konnten, die Häuser ihrer jüdischen Mitbürger zu
zerstören und ihre Habe zu plündern. Wie traurig, wie be-
klagenswert: friedliche Bürger verwandeln sich plötzlich in
eine Schar von mitleidlosen Mördern und Räubern! Und
wer ist’s, den sie überfallen? Ihre eigenen Mitbürger, die
zwar durch ihr Glaubensbekenntnis sich von uns unterscheiden,
die aber friedlich unter uns leben, unter dem Schutz eben
derselben bürgerlichen Gesetze! Eine solche Handlungs-
weise darf nieht ungerügt bleiben, und so nehmt denn, o
Brüder, Tadel und Verurteilung dieses, eines Christen unwür-
digen Verhaltens entgegen! Durch dieses Verhalten haben
wir erstens die Heiligkeit unseres höchsten christlichen Feier-
tags, der Auferstehung Christi, geschändet. Der auferstandene
Heiland hat uns nicht geheissen, also zu verfahren. Er hat
uns im Gegenteil das heilige Gebot gegeben, unsern Nächsten,
wer er auch sein mag, zu lieben wie uns selbst . . . Dem-
nach haben wir durch diese, eines tugendhaften Menschen
unwürdigen Schandthaten uns vielmehr als Frevler wider die
Gebote Christi erwiesen. Zweitens aber haben wir durch
unser Verhalten gegen unsere jüdischen Mitbürger an diesem
erhabenen Feste das heilige und unvergessliche Andenken
unseres in Gott. ruhenden Herrn und Kaisers Alexander
Nikolajewitsch schwer geschándet. Dieser grosse Menschen-
freund war wührend seiner Regierung stets darauf bedacht,
wie er alle seine Unterthanen — Christen, Juden, Mohamme-
daner und selbst Heiden — vor dem bürgerlichen Gesetz und