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Sir John Fortescue: de Laudibus Legum Angliae: ein Gespräch aus dem 15. Jahrhundert über die Vorzüge des englischen Rechts

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Bibliographic data

fullscreen: Sir John Fortescue: de Laudibus Legum Angliae: ein Gespräch aus dem 15. Jahrhundert über die Vorzüge des englischen Rechts

Monograph

Persistent identifier:
BV026221332
Title:
Sir John Fortescue: de Laudibus Legum Angliae: ein Gespräch aus dem 15. Jahrhundert über die Vorzüge des englischen Rechts
Shelfmark:
84/44/791(4)
Author:
Parow, Walter
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Gaertner
Document type:
Monograph
Collection:
Varia
Publication year:
1898
Scope:
33 S.
Copyright:
Universitätsbibliothek - Freie Universität Berlin
Language:
German
Subtitle:
de Laudibus Legum Angliae ; ein Gespräch aus dem 15. Jahrhundert über die Vorzüge des englischen Rechts ; aus dem lateinischen übertragen

Chapter

Title:
Sir John Fortescue: de Laudibus Legum Angliae: ein Gespräch aus dem 15. Jahrhundert über die Vorzüge des englischen Rechts
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kapitel XXXV.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Sir John Fortescue: de Laudibus Legum Angliae: ein Gespräch aus dem 15. Jahrhundert über die Vorzüge des englischen Rechts
  • Einband
  • Titelseite
  • Sir John Fortescue: de Laudibus Legum Angliae: ein Gespräch aus dem 15. Jahrhundert über die Vorzüge des englischen Rechts
  • Kapitel I.
  • Kapitel II.
  • Kapitel III.
  • Kapitel IV.
  • Kapitel V.
  • Kapitel VI.
  • Kapitel VII.
  • Kapitel VIII.
  • Kapitel IX.
  • Kapitel X.
  • Kapitel XI.
  • Kapitel XII.
  • Kapitel XIII.
  • Kapitel XIV.
  • Kapitel XV.
  • Kapitel XVI.
  • Kapitel XVII.
  • Kapitel XVIII.
  • Kapitel XIX.
  • Kapitel XX.
  • Kapitel XXI.
  • Kapitel XXII.
  • Kapitel XXIII.
  • Kapitel XXIV.
  • Kapitel XXV.
  • Kapitel XXVI.
  • Kapitel XXVII.
  • Kapitel XXVIII.
  • Kapitel XXIX.
  • Kapitel XXX.
  • Kapitel XXXI.
  • Kapitel XXXII.
  • Kapitel XXXIII.
  • Kapitel XXXIV.
  • Kapitel XXXV.
  • Kapitel XXXVI.
  • Kapitel XXXVII.
  • Kapitel XXXVIII-XLVII.
  • Kapitel XLVIII.
  • Kapitel XLIX.
  • Kapitel L.
  • Kapitel LI.
  • Kapitel LII.
  • Kapitel LIII.
  • Kapitel LIV.
  • Einband
  • Farbkeil

Full text

25 
zu schaffen. Falls aber einige sich weigerten, dies zu thun, so zwangen sie sie ohne Umstände 
mit Rutenhieben dazu. Erst wenn in einem Orte alle Lebensmittel, Feuerung und Futter auf- 
zezehrt waren, gingen die Kriegsleute in einen andern,‘ den sie dann ebenso aussogen. Ebensowenig 
zahlten sie einen Heller für ihre sonstigen Bedürfnisse oder für das, was ihre Dirnen, deren sie 
sine grofse Anzahl mit sich schleppten, an Schuhen, Strümpfen und dergleichen, bis auf das 
kleinste Stück Band, brauchten, sondern sie zwangen die Einwohner, alle diese Bedürfnisse auf ihre 
Kosten herbeizuschaffen. Und. so ist es in allen Dörfern und unbefestigten Städten im ganzen 
Lande, keine einzige Gemeinde giebt es, die nicht einmal oder zweimal im Jahre durch diese ent- 
zetzliche Heimsuchung verwüstet würde. Ferner duldet der König nicht, dafs irgend einer im 
Königreich Salz esse, der es nicht von ihm selbst zu einem von ihm allein festgesetzten Preise ge- 
kauft hat. Will ein armer Mann lieber Ungesalzenes essen, als zu mafsiosem Preise Salz kaufen, 
so wird er alsbald gezwungen, soviel Salz vom Könige zu dem festgesetzten Preise zu kaufen, wie 
as der Personenzahl seines Haushalts entspricht. (7 Pfd. pro Kopf und Jahr.) Auch geben alle 
Einwohner jenes Landes dem König jährlich den vierten Groschen (quartage) von allem Wein, den 
sie für sich ziehn, und jeder, der Wein verkauft, den vierten Groschen von dem Verkaufspreis 
seines Weins, Aufserdem haben alle Dörfer und Flecken dem König jährlich ungeheure Abgaben 
zu entrichten, aus denen Soldaten erhalten werden. Auf diese Weise wird das königliche Kriegs- 
volk, das stets ziemlich zahlreich ist, von den armen Einwohnern der Dörfer, Flecken und Städte 
des Königreichs ernährt. Dazu kommt, dafs jede Ortschaft immer mindestens zwei Bogenschützen 
stellen mufs,. einige auch mehr, dazu deren vollständige Bewaffnung und Bekleidung, um dem 
König in seinen Kriegen zu dienen, wenn es ihm beliebt — und dies geschieht oft — sie auf- 
zurufen. Und dieser Lasten ungeachtet werden von jeder Ortschaft des Reichs auch andre 
schwere Steuern jährlich für den Dienst des Königs ausgeschrieben, und diese werden nicht ein 
ainziges Jahr erlassen?). Unter dem Drucke dieser sowie noch mancher anderen Beschwerden leben 
die gemeinen Leute dort in grofsem Elend; sie trinken nur Wasser, andre Getränke kosten sie 
nur bei festlichen Gelegenheiten. Ihre Kleidung besteht in kurzen Wämsern aus einem Gewebe, 
das nicht besser ist als Sackleinewand. Wollstoffe tragen sie als Unterzeug, aber nur von der 
schlechtesten Sorte; auch sind ihre Beine nur bis zu den Knieen abwärts bekleidet, unterhalb derselben 
aber entblöfst. Die Weiber gehen dort barfufs, aufser an Feiertagen. Fleisch, gekochtes oder ge- 
bratenes, bekommen sie nie, höchstens thun sie ein ganz klein wenig Speck an ihre Suppe und 
erhalten dann und wann die Eingeweide und Köpfe der Schafe und Ochsen, die für die Edelleute 
and Kaufleute geschlachtet werden. Die Kriegsleute aber essen ihr Geflügel; kaum die Eier bleiben 
für sie, diese bilden ihre gröfste Leckerei. Geschieht es aber, dafs ein Mann etwas erwirbt und 
für wohlhabend gilt, so wird er sofort zu schwereren Abgaben für den König herangezogen als 
seine Nachbarn, so dafs er gleich wieder ebenso arm ist wie die andern, So sieht es dort, wenn 
ich nicht falsch berichtet bin, im ganzen Lande mit dem gemeinen Volke aus, Die Edelleute 
werden freilich nicht so mit Lasten bedrückt. Aber wenn einer von ihnen eines Verbrechens 
1) Dräückende Steuern bestanden schon seit dem unglücklichen Frieden von Bretigny (1360); 1439, also 
zur Zeit der Jungfrau von Orleans, wurde aber ein stehendes Heer aus Schotten, Schweizern und Spaniern 
arrichtet, dessen Vergröfserung sich Ludwig XI. zur Aufgabe machte. Die den Gemeinden erprefsten Francs- 
archus beliefen sich auf 25 000 Maun. 
Friedr.-Werderache Obarraalachule 18298.
	        

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Parow, Walter. Sir John Fortescue: De Laudibus Legum Angliae: Ein Gespräch Aus Dem 15. Jahrhundert Über Die Vorzüge Des Englischen Rechts. Gaertner, 1898.
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