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Sir John Fortescue: de Laudibus Legum Angliae: ein Gespräch aus dem 15. Jahrhundert über die Vorzüge des englischen Rechts

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Bibliographic data

fullscreen: Sir John Fortescue: de Laudibus Legum Angliae: ein Gespräch aus dem 15. Jahrhundert über die Vorzüge des englischen Rechts

Monograph

Persistent identifier:
BV026221332
Title:
Sir John Fortescue: de Laudibus Legum Angliae: ein Gespräch aus dem 15. Jahrhundert über die Vorzüge des englischen Rechts
Shelfmark:
84/44/791(4)
Author:
Parow, Walter
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Gaertner
Document type:
Monograph
Collection:
Varia
Publication year:
1898
Scope:
33 S.
Copyright:
Universitätsbibliothek - Freie Universität Berlin
Language:
German
Subtitle:
de Laudibus Legum Angliae ; ein Gespräch aus dem 15. Jahrhundert über die Vorzüge des englischen Rechts ; aus dem lateinischen übertragen

Chapter

Title:
Sir John Fortescue: de Laudibus Legum Angliae: ein Gespräch aus dem 15. Jahrhundert über die Vorzüge des englischen Rechts
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kapitel V.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Sir John Fortescue: de Laudibus Legum Angliae: ein Gespräch aus dem 15. Jahrhundert über die Vorzüge des englischen Rechts
  • Einband
  • Titelseite
  • Sir John Fortescue: de Laudibus Legum Angliae: ein Gespräch aus dem 15. Jahrhundert über die Vorzüge des englischen Rechts
  • Kapitel I.
  • Kapitel II.
  • Kapitel III.
  • Kapitel IV.
  • Kapitel V.
  • Kapitel VI.
  • Kapitel VII.
  • Kapitel VIII.
  • Kapitel IX.
  • Kapitel X.
  • Kapitel XI.
  • Kapitel XII.
  • Kapitel XIII.
  • Kapitel XIV.
  • Kapitel XV.
  • Kapitel XVI.
  • Kapitel XVII.
  • Kapitel XVIII.
  • Kapitel XIX.
  • Kapitel XX.
  • Kapitel XXI.
  • Kapitel XXII.
  • Kapitel XXIII.
  • Kapitel XXIV.
  • Kapitel XXV.
  • Kapitel XXVI.
  • Kapitel XXVII.
  • Kapitel XXVIII.
  • Kapitel XXIX.
  • Kapitel XXX.
  • Kapitel XXXI.
  • Kapitel XXXII.
  • Kapitel XXXIII.
  • Kapitel XXXIV.
  • Kapitel XXXV.
  • Kapitel XXXVI.
  • Kapitel XXXVII.
  • Kapitel XXXVIII-XLVII.
  • Kapitel XLVIII.
  • Kapitel XLIX.
  • Kapitel L.
  • Kapitel LI.
  • Kapitel LII.
  • Kapitel LIII.
  • Kapitel LIV.
  • Einband
  • Farbkeil

Full text

6 — 
Kapitel V. 
Wie könntet Ihr aber auch die Gerechtigkeit lieben, wenn Ihr nicht eine gewisse Kenntnis 
von den Gssetzen erwerbt, in denen sich dieselbe offenbart? das Unbekannte pflegt nicht nur nicht 
geliebt, sondern sogar verschmäht zu werden. Wenn z. B. ein Metaphysiker zu einem Naiur- 
kundigen, der sich nie um abstrakte Wissenschaften gekümmert hat, sagt, seine Wissenschaft 
betrachte die Dinge abgesondert von jeder Materie und Bewegung, nur in Rücksicht auf ihr Wesen 
und ihren Begriff; oder wenn der Mathematiker sagt, seine Wissenschaft betrachte die Dinge zwar 
ihrem Wesen nach an Materie geknüpft und in Bewegung, aber ihrem Begriff nach davon ab- 
gesondert, so wird jener Naturkundige, der niemals irgendwelche Dinge kennen gelernt hat, die 
von Materie und Bewegung, sei es dem Wesen oder dem Begriff nach, abgesondert sind, diese 
Philosophen verachten und sich über ihre Wissenschaften, die doch viel vornehmer sind als die 
seine, lustig machen, aus keinem andern Grunde, als weil er sie nicht versteht. So werdet auch 
Ihr, Prinz, Euch wundern, wenn Ihr einen des englischen Rechtes Kundigen sagen hört, dafs ein 
Halbbruder des Vaters Gut nicht von dessen Sohne erben kann, ein solches vielmehr auf die leibliche 
Schwester des letzteren übergeht oder durch Heimfall an den ursprünglichen Verleiher zurück- 
gelangt. Denn Ihr kennt nicht die Ursache dieses Gesetzes; einen im englischen Recht Erfahrenen 
hingegen stört dieser Fall durchaus nicht. (Die Ausschliefsung des Halbbluts vom Erbe wurde 1834 
aufgehoben.) Darum sagt man auch: Ars non habet inimicum nisi ijgnorantem. — Aber fern sei 
es von Euch, Prinz, dafs Ihr ein Feind der Gesetze des Reiches sein solltet, zu dessen Thron Ihr 
berufen seid, oder dafs Ihr sie verschmäht, während doch die oben erwähnte Stelle der Schrift 
Euch ermahnt, die Gerechtigkeit zu lieben. Immer wieder, edler Prinz, beschwöre ich Euch, dafs 
Ihr die Gesetze Eures väterlichen Reiches studiert, nicht nur um die erwähnten Nachteile zu ver- 
meiden, sondern auch aus folgendem Grunde. Sobald der menschliche Geist, der von Natur das 
Gute erstrebt, und nichts erstreben kann als insofern es ihm gut erscheint, durch Belehrung das 
Gute erkannt hat, freut er sich darüber und liebt es immermehr, je mehr er sich in Gedanken 
damit beschäftigt. Wenn Ihr daher die Gesetze, die Ihr jetzt noch nicht kennt, durch Studium 
kennen gelernt haben werdet, so werdet Ihr sie lieben, denn sie sind vortrefflich; und je mehr 
Ihr sie in Eurem Geiste erwägt, desto köstlicheren Genufs werdet Ihr davon haben. Reifset doch 
alles, was man liebt, durch die Vertrautheit mit demselben den Liebenden zu der Natur desselben 
hin. So verwandelt das Reis eines Birnbaumes, das einem Apfelbaum aufgepfropft wird, sobald 
es mit demselben verwachsen ist, die Natur des Apfelbaumes in die eines Birnbaumes, so dafs 
derselbe Birnen als Früchte trägt. So erzeugt auch die Tugend, die man übt, eine Gewohnheit, 
so dafs der Ausübende nach jener Tugend benannt wird. Ebenso werdet auch Ihr, mein Prinz, nach- 
dem Ihr Euch in der Gerechtigkeit geübt und Euch gewissermafsen in das Gewand des Gesetzes 
gehüllt habt, mit Fug der Gerechte genannt werden, und es wird einst von Euch heifsen: „Du hast 
Gerechtigkeit geliebt und Ungerechtigkeit gehafst, darum hat Dich der Herr gesalbt mit dem Oel 
der Freude vor allen deinen Genossen. den Königen der Erde“. (Psalm 45, 7). 
Kapitel VI. 
Sind nun dieses, durchlauchtigster Prinz, nicht Gründe genug, um Euch anzuspornen, dafs 
Ihr die Anfangsgründe des Rechts studiert? Möget Ihr, solange Ihr noch jung seid und Eure Seele 
gewissermafsen eine unbeschriebene Tafel ist, dieselbe mit solchen Dingen erfüllen, damit sie nicht
	        

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Parow, Walter. Sir John Fortescue: De Laudibus Legum Angliae: Ein Gespräch Aus Dem 15. Jahrhundert Über Die Vorzüge Des Englischen Rechts. Gaertner, 1898.
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