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C.4.3.4.3. Gebräuchliche historische, politische und administrative Be
griffe.
Beispiele: Südtirol, Nordirland, Niedersachsen, West
falen, Ostpreußen, Westpreußen, Westprignitz
[Landkreis ]
s.a.-Verweisungen sind erforderlich, wenn ein gebräuchlicher
Oberbegriff existiert.
Beispiele: Tirol s. a. Südtirol
Sachsen s. a. Niedersachsen
Preußen s. a. Ostpreußen
Prignitz s. a. Westprignitz [Landkreis]
aber ohne Verweisung:
Westfalen
C.4.3.4.4. Gebräuchliche Zusammensetzungen geographischer Komposita
mit Bild, Forschung, Frage (zu Frage siehe aber B.3.5.1.) sind
als Schlagwörter zugelassen.
Beispiele: Ostasienbild
Osteuropaforschung
Nordschleswigfrage (J. 1864-1920)
C.4.4. Namensansetzung
C.4.4.1. Geographische Namen und ethnographische Bezeichnungen
werden in ihrer im Deutschen üblichen Sprachform angesetzt,
sofern eine solche vorhanden ist oder sich eingebürgert hat.
In allen anderen Fällen wird die Namensform der zugehörigen
Landessprache gewählt.
Beispiele:
Mailand
nicht Milano
Brüssel
nicht Bruxelles
Tibet
nicht Bod-yul
Sankt-Lorenz-Strom
nicht
Saint-Lawrence-River
aber:
Marseille
Santo Domingo
C.4.4.2. Wenn die geographische Benennung Hauptschlagwort ist, muß
von den anderen Namensformen auf die gewählte Namensan
setzung verwiesen werden (C.7.2.1. s.-Verweisungen, B.3.3.
Synonyma).
C.4.4.3. Orte, deren Benennung im Laufe der Geschichte gewechselt
hat, werden, wenn es sich um Gesamtdarstellungen ihrer
Geschichte handelt, unter dem modernen Namen angesetzt,
wenn die Darstellung eine bestimmte Zeitepoche betrifft,
unter dem für die behandelte Zeit gebräuchlichen Namen.