Full text: Regeln für den Schlagwortkatalog der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin

34 
C.5.3.3. 
C.5.3.3.1 
C.5.3.4. 
C.5.3.5. 
C.5.3.6. 
C.5.3.7. 
derts, so werden die Jahrzehntangaben nach der Jahrhundert 
angabe zusammengezogen. 
Beispiel: / Jh. 17, Jz. 3-9 
Liegt der anzugebende Zeitausschnitt innerhalb eines Jahr 
zehnts und umfaßt mehr als 1 Jahr, so werden nur das betref 
fende Jahrhundert und Jahrzehnt angegeben. 
Ausnahme: Innerhalb des 2. und des 5. Jahrzehnts des 20. Jahr 
hunderts wird zusätzlich angegeben, ob sich die Jahrzehntan 
gabe auf den Zeitraum vor oder nach den Epochenjahren 1918 
bzw. 1945 bezieht. Die Kennzeichnung geschieht in folgender 
Weise: 
/ Jh. 20, Jz. 2, vor 1918 
/ Jh. 20, Jz. 2, nach 1918 
I Jh. 20, Jz. 5, vor 1945 
I Jh. 20, Jz. 5, nach 1945 
Von dieser Ausnahmeregelung sollte möglichst nur bei Darstel 
lungen deutscher historischer Ereignisse Gebrauch gemacht 
werden, da sonst die Gefahr besteht, daß die Ordnung im Kata 
log für den Benutzer sehr unübersichtlich wird. 
Besteht der anzugebende Zeitausschnitt aus nur 1 Jahr, so 
kann erforderlichenfalls zusätzlich zum Jahrhundert und zum 
Jahrzehnt das betreffende Jahr angegeben werden. 
Beispiel: / Jh. 18, Jz. 5, J. 1740 
Besteht der anzugebende Zeitausschnitt aus etwa der Hälfte 
eines Jahrhunderts, und ist eine genaue Jahrzehntangabe nicht 
möglich, so wird der Jahrhundertangabe der Zusatz Hälfte 1 
bzw. Hälfte 2 hinzugefügt. 
Beispiele: Jh. 18, H. 1 
Jh. 20, H. 2 
Liegt der anzugebende Zeitausschnitt etwa in der Mitte eines 
Jahrhunderts, und ist eine genaue Angabe der Jahrzehnte nicht 
möglich, so wird der Jahrhundertangabe der Zusatz Mitte hin 
zugefügt. 
Beispiel: Jh. 20, Mitte 
Liegt der anzugebende Zeitausschnitt am Ende oder am An 
fang eines Jahrhunderts, und ist eine genaue Angabe des Jahr 
zehnts (der Jahrzehnte) nicht möglich, so wird der Angabe des 
Jahrhunderts der Zusatz Ende bzw. Anfang hinzugefügt. 
Beispiele: Jh. 8, Ende 
Jh. 20, Anfang
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.