Full text: Die Praxis des gleitenden Übergangs in den Ruhestand

Arbeitnehmer 
(mit mind. 10jähriger ununterbrochener 
Betriebszugehörigkeit) 
. ab Vollendung des 
50. Lebensjahres 
ab Vollendung des 
539. Lebensjahres, 
sofern sie in den 
letzten 15 Jahren ir 
vollkontinuierlicher 
Nechselschicht ge- 
arbeitet haben 
ab Vollendung des 
58. Lebensjahres, 
sofern sie amtlich 
anerkannte Schwer- 
oehinderte sind 
fund nicht vorher in 
Alters-Teilzeitarbeit 
beschäftigt waren) 
Anspruch auf 
Jorruhestand 
ab Vollendung des 
58. Lebensjahres 
kann GÜR beantragen 
5 
Arbeitgeber 
kann ablehnen 
Anspruch ist ausgeschlossen 
5%-Überforderungsgrenze ist ausgeschöpft 
{VR/GÜR Gebrauch/Vereinbarungen) 
X 
p 
Arbeitnehmer erhält oder kann beanspruchen An- 
passungsgeld f. entlassene Arbeitn. des Bergbaus 
nn
	        
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