aufgaben verbunden sind'°, Von daher läßt sich in dieser Unternehmung
der GÜR auch arbeitsorganisatorisch relativ leicht bewältigen. Es handelt
sich in dieser Unternehmung also nicht — wie ansonsten meist in der
chemischen Industrie — um ad hoc GÜR — Regelungen, die fallweise und
arbeitsplatz — und arbeitnehmerbezogen implementiert werden, sondern um
eher generelle Regelungen.
Anders sieht es in den meisten anderen Unternehmungen der chemi —
schen Industrie aus. Obwohl der GÜR von der Arbeitgeberseite in den
Tarifverhandlungen durchgesetzt wurde, sind die arbeitsorganisatorischen
Vorraussetzungen für die erfolgreiche und umfassende Umsetzung des
GÜR in der betrieblichen Praxis nicht oder nur sehr unzureichend
geschaffen worden. Zwar unternahm man von seiten der Personalleitungen
eine Vielzahl von Anstrengungen in Richtung Alters — Teilzeitarbeit, lei —
stete viel Überzeugungsarbeit, "aber es hat letzten Endes nicht gefruchtet”
(Personalleitung).. Der Grund wird aber von den Personalleitungen und
auch von der Gwerkschaft nicht in der arbeitsorganisatorischen Unmög —
lichkeit des GÜR gesehen — dies wird nur für einzelne Tätigkeiten, z.B.
Führungsaufgaben angeführt —-, der Hauptwiderstand gegen den GUR
wird auf der mittleren und unteren Führungsebene gesehen. Dort werden
Vorruhestands — und Sozialplanregelungen als die einfacher zu hand -
habenden Alternativen gesehen, dort besteht kein besonderes Interesse,
den GÜR durch das Bereitstellen attraktiver, benutzerfreundlicher Teil —
zeitstellen zu fördern*®.
"Es sind diejenigen im Betrieb, die konkret die Verantwortung tragen
und die Regelung umsetzen müssen, also auch organisatorisch durchsetzen
müssen. Da kommt der Widerstand her. Es ist also die Ebene der
betrieblichen Vorgesetzten, da können sie den größten Widerstand fest —
stellen. ... Sicherlich ist es in Schichtbetrieben viel schwieriger, Teilzeit —
arbeit zu verwirklichen, als in Normalschichten, das ist keine Frage. Aber
es gibt einfach Vorbehalte, die aus der Bequemlichkeit heraus kommen, es
in den Betrieben nicht zu wollen, die prüfen es erst gar nicht. Und da
sind wir oftmals in der schwierigen Situation, weil wir es denen beweisen
müssen, es geht doch. Und da hat der Betrieb naturgemäß immer die
besseren Argumente, weil der kann mit Dingen operieren, die wir gar
nicht so genau kennen. ... Bei dem generellen Vorbehalt gegenüber der
Teilzeitarbeit ist es sicher die Bequemlichkeit. Wir haben das schon immer
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Vgl. Kohli, M. u.a. 1988, S. 43; vgl. auch Prognos AG (1986), S. 166, wo auch
darauf hingewiesen wird, daß gerade Frauenarbeitsplätze in der Produktion aufgrund
des geringen Qualifikationsniveaus am problemlosesten teilbar seien.
Vgl. auch Prognos AG (1986), S. 173: "es kommt auch vor, daß von vorneherein nur
sestimmte (wenig nutzerfreundliche) Formen für möglich erklärt werden — Halb —
zagsarbeit oder allenfalls täglicher Wechsel — um das Interesse möglichst gering zu
halten."
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