Full text: Die Praxis des gleitenden Übergangs in den Ruhestand

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Vorrang mehrerer Berechtigter 
Soweit die 5- Prozent - Grenze nach $ 3 dadurch erreicht oder überschritten werden 
würde, daß mehrere Arbeitnehmer Anträge stellen, haben Schwerbehinderte Vorrang, 
sodann die Arbeitnehmer, die einem früheren Geburtsjahrgang angehören, bei gleichem 
Geburtsjahrgang die Arbeitnehmer mit längerer Unternehmenszugehörigkeit, bei gleichem 
Geburtsjahrgang und gleicher Unternehmenszugehörigkeit die älteren. Andere Auswahlkri — 
:erien finden keine Anwendung. 
Hiernach kann also ein 58 - jähriger Arbeitnehmer nach mindestens 
15 — jähriger ununterbrochener Unternehmenszugehörigkeit sowohl den 
Vorruhstand als auch den GÜR (hier im Tarifvertrag Altersfreizeit 
genannt) beantragen (Zur Erinnerung: In der Zigarettenindustrie ist diese 
Wahl Männern erst mit Vollendung des 61. Lebensjahres möglich, in der 
chemischen Industrie kann — von Ausnahmen abgesehen — der Vor- 
ruhestand erst mit 60 Jahren beantragt werden). 
Auch wenn im Tarifvertrag $ 2 (2) steht, daß bei Vorliegen eines 
Antrags auf Vorruhestand der Arbeitgeber nach Anhörung des Betriebsrats 
aus betrieblichen Gründen den Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung 
bis zu zwei Jahren zurückstellen kann oder statt der Vorruhestandsrege — 
lung eine Altersfreizeitregelung (GÜR) anbieten kann, ist aus diesem 
'kann" nach unserer Kenntnis in der Praxis bisher nicht der Schluß gezo-— 
gen worden, daß der ältere Arbeitnehmer nicht den Anspruch auf eine 
der beiden Varianten (Vorruhestand oder GÜR) hätte; die "Kann —- Rege — 
lung" wird also — schon aus Gründen der Wahrung des Betriebsfriedens 
und der guten Kooperation mit den Betriebsräten — als "Muß — Regelung" 
und als ein Anspruch des älteren Arbeitnehmers interpretiert. Dem älteren 
Arbeitnehmer muß also, erfüllt er die Voraussetzungen, sofern er dies 
verlangt — anders als in der Zigarettenindustrie —-. eine der beiden 
Varianten angeboten werden. ” 
Beantragt ein älterer Arbeitnehmer die 20 Stunden - GUR - Regelung, 
so kann — bei Zustimmung durch den Arbeitgeber — zwar der Beginn 
der Altersfreizeitregelung aus betrieblichen Gründen "bis zum Beginn des 
siebten Kalendermonats" (nach Antragsstellung) hinausgeschoben werden, 
der Arbeitgeber kann den Antrag auf GÜR aber auch aus betrieblichen 
Gründen ablehnen. In diesem Falle muß er dem älteren Arbeitnehmer 
aber den Vorruhestand anbieten. Folgende Übersicht soll diesen Sachver — 
halt verdeutlichen: 
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