Arbeitnehmer
Tr
(15 J. ununterbrochene Betriebszugehörigkeit)
ab 58 Jahre
kann den Vorruhe-
stand beantragen
ab 58 Jahre
kann den GÜR
beantragen
Arbeitgeber
kann nach Anhörung des Betriebsrates
aus betrieblichen Gründen
Vorruhestand bis zu ? Jahre zurückstellen
statt dessen Vorruhestand anbieten
statt dessen den GÜR anbieten a
Ein Wechsel vom GÜR in den Vorruhestand ist in diesem Tarifvertrag
nicht explizit geregelt, d.h. nicht wie in der Zigarettenindustrie ausdrück —
lich erlaubt noch wie in der chemischen Industrie ausdrücklich ausge -—
schlossen. Eine Besonderheit gibt es zudem gegenüber allen anderen
Tarifverträgen, wenn es bzgl. der 5% — Überforderungsklausel um den
Vorrang mehrerer Berechtigter geht (vgl. $ 4); im Tarifvertrag des Kali-—
Steinsalzbergbaus hat nämlich bei Erreichen bzw. Überschreiten der 5% -
Grenze das Kriterium Schwerbehinderung Vorrang vor allen anderen.
Was die Tarifverträge für die Südwestdeutsche Salzwerke AG, die
Kali — Chemie — AG, Werk Wimpfen, und die Fluß - und Schwerspatwerke
Pforzheim, GmbH anbelangt, so sind diese hinsichtlich der Anspruchsvor —
aussetzungen quasi identisch. Aus dem Grunde seien hier auch lediglich
die entsprechenden Paragraphen aus dem Tarifvertrag für die Südwest -—
deutsche Salzwerke AG und die Kali- Chemie - AG, Werk Wimpfen,
wiedergegeben:
MN