Full text: Die Praxis des gleitenden Übergangs in den Ruhestand

Arbeitgeber die Inanspruchnahme schriftlich spätestens bis zum 30. April 1985 
ankündigt. Der nächste zulässige Ankündigungszeitpunkt ist der 30. Juni 1985. 
Die Auswahl entscheidet sich — soweit die Ankündigungsfristen eingehalten worden 
sind — nach den Anspruchskriterien zum Zeitpunkt der gewünschten Inanspruch — 
nahme der Vorruhestandsregelung bzw. Teilzeitregelung. Verschie bungen des Zeit - 
punktes gemäß A $ 4 Ziffer 2 bzw. B 8 14 Ziffer 2 bleiben dabei unberücksichtigt. 
Die Ausdifferenzierung der Überforderungsklausel in 2,5% Vorruhestand 
und 2,5% Altersteilzeit und damit auch die Einführung des GUR ging 
somit von Arbeitgeberseite aus. Es war dabei insbesondere eine Kosten -— 
überlegung, weshalb man die Alternative GUR mit in die Verhandlungen 
einbrachte, "wir wollten nicht aus Kostengründen volle 5% Vorruheständler 
haben. ... Und wir wollten das aber auch nicht so wie Chemie, da, also 
nun laß erst mal alles laufen und wir sehen dann, wieviel in den Vor- 
ruhestand gehen und wieviele in Altersteilzeit. Wir wollten das schon von 
vornherein wissen, wie sich das aufteilt, das Verhältnis zwischen Vorruhe — 
stand und Altersteilzeit. Und deshalb haben wir auch mit dieser Grenze 
von 2,5% operiert" (Arbeitgeber). Außerdem werden Humanisierungs — 
aspekte als weitere Begründung für die Einführung des GUR erwähnt: 
"Wir haben in der Vorstellung gelebt, daß manch einer vielleicht sogar 
interessiert ist, noch halbe Tage im Betrieb zu bleiben und weiterzu — 
arbeiten. Damit er eben nicht in das schwarze Loch fällt, wenn er auf 
einmal aufhört mit der Arbeit" (Arbeitgeber). Hinzu kam, daß man sich 
auf seiten der Arbeitgeber Gedanken machte, welche Möglichkeiten es 
gibt, den Erfahrungsschatz der Älteren länger zu nutzen: "Bei uns wird 
sehr oft diskutiert, ob die Wege, die wir im Moment gehen, ob die 
furchtbar sinnvoll sind, weil man das ganze Erfahrungspotential der Leute 
nicht mehr nutzen kann. Und Erfahrung ist ja eine Menge wert. ... Und 
natürlich haben wir gesehen, daß die Firmen in Schwierigkeiten kommen 
könnten, daß gerade die, die man am ehesten braucht, daß die dann in 
den Vorruhestand gehen. Und wenn sie einen Anspruch haben, dann kann 
man sie auch gar nicht halten." 
Ansonsten wird ein konkreter betriebswirtschaftlicher Handlungsbedarf 
zur Einführung der Altersteilzeit von Arbeitgeberseite verneint. Die Ein-— 
führung des GUR resultiert vielmehr primär aus der Überlegung der 
Arbeitgeber, die 5% - Überforderungsklausel zu senken, weil sie mit zu 
hohen Kosten verbunden wurde, insbesondere bei solchen Unternehmun — 
gen, die noch einen relativ hohen Anteil älterer Arbeitnehmer beschäftigt 
hatten. Da sich die Gewerkschaften jedoch nicht mit einer 2,5% -— Grenze 
allein für den Vorruhestand zufrieden gegeben hätten, sondern auf 5% 
pochten, wurden die fehlenden 2,5% mit Altersteilzeit aufgefüllt und als 
Kompromiß von den Gewerkschaften anerkannt. Die Folge dieser Auf- 
8
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.