oder wenn der Betrieb gar niemanden hat und es kommt erst nächstes
Jahr jemand rein, der 58 ist, dann zieht er aber voll durch die ganzen
Jahre, und es kann niemand nachrücken, Frage der Belastung. Die
Unternehmer haben auch gesagt, wenn ein Betrieb viele im hohen Alter
hat, dann geht 1988, wenn der Vorruhestand ausläuft, dann geht noch
einer in Vorruhestand, der ist z.B. 61, der ist nur zwei Jahre drin und die
anderen, die ihre Belegschaft ja voll ausgedünnt haben, die eigentlich gar
niemanden mehr hatten mit 60, da ist erst jetzt einer reingewachsen oder
mehrere, die müssen dann aber noch nach Auslaufen des Tarifvertrages
volle fünf Jahre bezahlt werden” (IG Chemie).
Aus Kostengründen wurde zudem ein Kleinbetriebsschutz in den Tarif-
vertrag aufgenommen, wonach praktisch in allen Betrieben mit weniger als
50 Arbeitnehmern der Abschluß einer Vorruhestands— oder Alters — Teil —
zeitregelung ausgeschlossen ist. "Das ist vor allen Dingen ein Kostenschutz
für die kleineren Firmen. Da ein Vorruheständler nun doch 100.000, —
DM kostet bei Ausschöpfung der fünf Jahre, der ist halt von der Ko-
stenseite her nur schwer zu verkraften von den kleinen Firmen" (Arbeit -—
geber).
3.2.4.2 Zur praktischen Umsetzung der Regelung
Zur praktischen Umsetzung der GÜR - Regelung ist es in der Zement-
industrie Nordwestdeutschlands nur in vereinzelten Fällen gekommen.
Während von seiten der IG Chemie keine Zahlen zur Inanspruchnahme
der GÜR - Regelung erhoben wurden (was auch als Ausdruck des man-
gelnden Interesses an dieser Regelung gewertet werden kann), erbrachten
entsprechende Umfragen des Arbeitgeberverbandes folgende Resultate:
Im November 1986 waren, bei insgesamt 4.499 Beschäftigten in der
nordwestdeutschen Zementindustrie,
- berechtigt hinsichtlich der Vorruhestandsregelung: 99 Arbeitnehmer
“ berechtigt hinsichtlich der Alters — Teilzeitregelung: 96 Arbeitneh-—
mer
Die unterschiedliche Zahl der Anspruchsberechtigten resultiert aus der
2,5% — Überforderungsklausel: entsprechen z.B. fünf anspruchsberechtigte
Arbeitnehmer 5% der Beschäftigten, so müssen die fünf Arbeitnehmer auf
den GÜR (2,5%) und den Vorruhestand (2,5%) aufgeteilt werden. Als
Absprache zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern hat man
sich dabei — bei ungeraden Zahlen — für eine prinzipielle Bevorzugung
des Vorruhestandes ausgesprochen. Von diesen fünf berechtigten älteren
Arbeitnehmern können drei in den Vorruhestand und zwei in den GUR.
Von den 99 Vorruhestandsberechtigten (entspricht 2,2%) befanden sich
zum 1.11.1986 genau 82 Arbeitnehmer im Vorruhestand. Des weiteren
lagen an diesem Termin 17 weitere verbindliche Anmeldungen zum Vor-
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