Full text: Die Praxis des gleitenden Übergangs in den Ruhestand

oder wenn der Betrieb gar niemanden hat und es kommt erst nächstes 
Jahr jemand rein, der 58 ist, dann zieht er aber voll durch die ganzen 
Jahre, und es kann niemand nachrücken, Frage der Belastung. Die 
Unternehmer haben auch gesagt, wenn ein Betrieb viele im hohen Alter 
hat, dann geht 1988, wenn der Vorruhestand ausläuft, dann geht noch 
einer in Vorruhestand, der ist z.B. 61, der ist nur zwei Jahre drin und die 
anderen, die ihre Belegschaft ja voll ausgedünnt haben, die eigentlich gar 
niemanden mehr hatten mit 60, da ist erst jetzt einer reingewachsen oder 
mehrere, die müssen dann aber noch nach Auslaufen des Tarifvertrages 
volle fünf Jahre bezahlt werden” (IG Chemie). 
Aus Kostengründen wurde zudem ein Kleinbetriebsschutz in den Tarif- 
vertrag aufgenommen, wonach praktisch in allen Betrieben mit weniger als 
50 Arbeitnehmern der Abschluß einer Vorruhestands— oder Alters — Teil — 
zeitregelung ausgeschlossen ist. "Das ist vor allen Dingen ein Kostenschutz 
für die kleineren Firmen. Da ein Vorruheständler nun doch 100.000, — 
DM kostet bei Ausschöpfung der fünf Jahre, der ist halt von der Ko- 
stenseite her nur schwer zu verkraften von den kleinen Firmen" (Arbeit -— 
geber). 
3.2.4.2 Zur praktischen Umsetzung der Regelung 
Zur praktischen Umsetzung der GÜR - Regelung ist es in der Zement- 
industrie Nordwestdeutschlands nur in vereinzelten Fällen gekommen. 
Während von seiten der IG Chemie keine Zahlen zur Inanspruchnahme 
der GÜR - Regelung erhoben wurden (was auch als Ausdruck des man- 
gelnden Interesses an dieser Regelung gewertet werden kann), erbrachten 
entsprechende Umfragen des Arbeitgeberverbandes folgende Resultate: 
Im November 1986 waren, bei insgesamt 4.499 Beschäftigten in der 
nordwestdeutschen Zementindustrie, 
- berechtigt hinsichtlich der Vorruhestandsregelung: 99 Arbeitnehmer 
“ berechtigt hinsichtlich der Alters — Teilzeitregelung: 96 Arbeitneh-— 
mer 
Die unterschiedliche Zahl der Anspruchsberechtigten resultiert aus der 
2,5% — Überforderungsklausel: entsprechen z.B. fünf anspruchsberechtigte 
Arbeitnehmer 5% der Beschäftigten, so müssen die fünf Arbeitnehmer auf 
den GÜR (2,5%) und den Vorruhestand (2,5%) aufgeteilt werden. Als 
Absprache zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern hat man 
sich dabei — bei ungeraden Zahlen — für eine prinzipielle Bevorzugung 
des Vorruhestandes ausgesprochen. Von diesen fünf berechtigten älteren 
Arbeitnehmern können drei in den Vorruhestand und zwei in den GUR. 
Von den 99 Vorruhestandsberechtigten (entspricht 2,2%) befanden sich 
zum 1.11.1986 genau 82 Arbeitnehmer im Vorruhestand. Des weiteren 
lagen an diesem Termin 17 weitere verbindliche Anmeldungen zum Vor- 
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