unseres Projekts nicht überprüft werden. Von Gewerkschaftsseite wird aber
— mit Bezug auf die geringe Praktizierung des GUR in der Kunststoff —
verarbeitenden Industrie — betont, daß die Arbeitgeber häufig "zu
bequem" seien, den arbeitsorganisatorischen Aufwand einer Umsetzung des
GUR auf sich zu nehmen; die "Bremser" seien dabei nicht so sehr auf
höherer Ebene angesiedelt, sondern vorwiegend auf der unteren und
mittleren Führungsebene (Meister, Abteilungsleiter). Allerdings muß sich in
dem Zusammenhang auch die Gewerkschaft den Vorwurf gefallen lassen,
daß "ihre" Betriebsräte tendenziell in Richtung völliges Ausscheiden (Vor -
ruhestand) gewirkt haben.
Da die GUR — Regelung in der Kunststoff —- verarbeitenden Industrie
(Berlin - West) so gut wie gar nicht bzw. nur in Einzelfällen praktiziert
wird, verliert sie damit auch insgesamt einen wichtigen Effekt, den sich
die IG Chemie damit versprochen hatte, die Ermöglichung von Flexibilität
und damit individueller Zeitsouveränität: "Der Erfahrungswert sagt, daß in
Kombination von Vorruhestand und Altersteilzeitarbeit Betrieb und
Arbeitnehmer in stärkerem Maße am Vorruhestand interessiert sind. Hier
subsumiert sich nunmehr ein Erfahrungswert, der auch von mir so nicht
eingeschätzt wurde, daß eben Arbeitnehmer, die in der Produktion tätig
sind, oder in Arbeitsbereichen tätig sind, wo eine starke körperliche, gei-—
stige Anforderung gegeben ist, auch nicht den GUR wünschen, sondern
rauswollen aus der Maloche. Das paart sich dann mit dem Verhalten der
Arbeitgeber, über eine Vorruhestands — Regelung sozusagen den bequemen
Weg zu gehen, nämlich genau dem zu entgehen, was wir eigentlich beab —
sichtigt hatten, nämlich den Arbeitgeber zu flexibleren Personalführungs —
maßnahmen zu veranlassen."
Dies soll iedoch alles ab 1.1.1989 anders werden
3.2.5.3 Ausblick
Der Optimismus der IG Chemie hinsichtlich der künftigen Umsetzung des
GÜR resultiert vor allem daher, daß einerseits die gesetzlichen und tarif -
lichen Bestimmungen über die GUR - Alternative bzw. über den GUR
Konkurrenten Vorruhestand zum 31.12.1988 außer Kraft treten, anderer -
seits aber die tariflichen Regelungen über den GUÜR bzw. die Altersteil —
zeitarbeit unbefristet weiterlaufen. -
Von daher können ältere Arbeitnehmer — erfüllen sie die Anspruchs —
voraussetzungen — nur noch den GUR in Anspruch nehmen; es sei denn,
die Unternehmung bietet dem einzelnen einzelvertraglich eine Frühver —
rentungsmöglichkeit an. .
Dabei muß allerdings beachtet werden, daß der UÜberlastungsschutz von
5% über 1988 hinaus weiterwirkt und daher den Kreis der Inanspruch —
nehmer weiterhin begrenzt.
AU