Full text: Die Praxis des gleitenden Übergangs in den Ruhestand

Nach Einschätzung der Unternehmung war eine kurzfristige Abschaffung 
der 58er — Regelung mit Risiken behaftet. Es mußten erst die Vorausset — 
zungen für eine allmähliche Abkehr von der S8er- Regelung geschaffen 
werden. 
In der Bewertung der Kosten, die bei einer kurzfristigen Streichung der 
58er - Regelung anfallen würden, war man sich unsicher. Gegen eine 
abrupte Streichung sprach das Risiko, daß sich die Fehlzeiten erhöhen 
würden. Und zwar gab es zwei Gründe für diese Annahme: 
Erstens könnte eine abrupte Streichung der 5S8er- Regelung zu Fru- 
strationen und damit zu einer Erhöhung der Fehlzeiten bei den AN füh- 
ren, die fest mit einer eigenen Inanspruchnahme dieser Regelung gerechtet 
hatten. Es mußten also entsprechende personalpolitische Vorkehrungen 
getroffen werden, die solche Reaktionen bei den Arbeitnehmern vermei-— 
den. 
Ein zweiter Grund, der die Annahme höherer Fehlzeiten bei dem Kreis 
der älteren Arbeitnehmer nahelegte, war die Vermutung, daß durch das 
Streichen der S8er- Regelung die Altersgrenze für viele ältere Arbeit - 
nehmer so weit nach oben geschoben wird, daß deren Arbeitsfähigkeit 
aufgrund der daraus resultierenden Überforderung stark eingeschränkt wird. 
Die Unternehmung mußte also das Vorhaben der kurzfristigen 
Abschaffung der 58er —- Regelung sowohl unter dem personalwirtschaftlichen 
Aspekt — ist die Erhöhung der Altersgrenze nach dem Kriterium der 
Leistungsfähigkeit der älteren Arbeitnehmer realistisch? — als auch unter 
dem personalpolitischen Aspekt — schränkt die ersatzlose Abschaffung der 
58er —- Regelung die Leistungsbereitschaft der älteren Arbeitnehmer ein? — 
prüfen. 
4.7.2.1 Die personalwirtschaftlichen Voraussetzungen für eine 
Abschaffung der 59er — Regelung 
Die Unternehmung mußte also aus personalwirtschaftlichen Erwägungen zu 
einer Einschätzung darüber kommen, ob das Vorhaben, die Altersaus — 
trittsgrenze nach oben zu verschieben, realistisch ist. 
Die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer, die in Zukunft zu den 
58jähringen und älteren Arbeitnehmern gehören, wird höher eingeschätzt. 
Erstens, weil diese nicht mehr der Kriegsgeneration angehören. "Diejeni— 
gen, die jetzt hier 57 oder 58 Jahre alt sind, haben in der Regel schon 
den Krieg im Endstadium mitgemacht, sie waren in dem Sinne nicht mehr 
so belastet.”(261) 
Zweitens wird davon ausgegangen, daß sich die in der Vergangenheit 
getätigten Investitionen in Maßnahmen zur Humanisierung der Arbeitswelt 
in einer größeren Leistungsfähigkeit der älteren Arbeitnehmer nieder — 
schlagen. "Diese ganzen Maßnahmen und Investitionen in den Arbeitsplatz 
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