Full text: Die Praxis des gleitenden Übergangs in den Ruhestand

"Das sind vielleicht 15 Prozent, mehr ist das nicht."(226) 
Leistungseinschränkungen konnten nicht an dem Teil der Rückzah- 
lungsverpflichtungen, der an die Rentenversicherung zu zahlen ist, vorge — 
nommen werden. "Die Durchschnittsrente beim Arbeiter beträgt so 17-— 
1800 Mark und beim Angestellten liegt sie so ungefähr bei 2 1/2 bis 
3.000 Mark, in einem Jahr sind das also 24.000, mal drei sind 72.000 
Mark. Die Sie nur der Rentenversicherung zahlen müssen, was aber in 
dem Sinn der Mitarbeiter gar nicht sieht."(226) 
Eine Erkenntnis bei dem Vorhaben, die Leistungen aus der 58er - 
Regelung einzuschränken, lautete, daß nur die Einschränkung des Teil- 
nehmerkreises die finanziellen Belastungen für die Unternehmung spürbar 
reduzieren würde. "Was es nur bringt, wenn Sie eben den Berechtigten — 
kreis einschränken."(226) "Aus diesem Gedanken heraus sind in Anlehnung 
an den GUR Belastungsgruppen gebildet worden."(232) 
Erste Belastungsgruppe: 
Schwerbehinderte und Arbeitnehmer, die Akkord und Schichtarbeit ver - 
richten. 
Zweite Belastungsgruppe: 
Arbeitnehmer, die in Schicht — oder in Akkord arbeiten. 
Dritte Belastungsgruppe: 
Alle anderen Arbeitnehmer, also vor allem die tariflichen Zeitlöhner. 
1987 konnten alle Arbeitnehmer die 58er — Regelung in Anspruch nehmen, 
die der ersten und zweiten Belastungsgruppe angehörten. Von der dritten 
Belastungsgruppe konnten alle Arbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von 
20 Jahren und alle Angestellten mit einer Betriebszugehörigkeit von 25 
Jahren diese Regelung in Anspruch nehmen.(232) 
Durch diese Regelung der Anspruchsberechtigung wurde der Kreis der 
Teilnehmer um 20% gegenüber der 58er- Regelung von 1986 einge -— 
schränkt.(234) 
1988 wird eine weitere Begrenzung insofern vorgenommen, als in die — 
sem Jahr nur noch alle Akkordarbeiter die S8er-— Regelung in Anspruch 
nehmen können. D.h. alle Zeitlöhner und alle Tarifangestellten, ob 
Wechselschicht oder nicht in Wechselschicht, dürfen nicht gehen. Damit 
werden zwei Drittel des Jahrgangs 1930 von der 58er -— Regelung ausge -— 
schlossen.(236) 
Diejenigen, die von der 58er- Regelung aufgrund dieser Konstruktion 
der Anspruchsberechtigung ausgeschlossen sind, können den sog. be-— 
schleunigten Übergang in den Ruhestand in Anspruch nehmen (238). 
36
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.