Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit zu arbeiten, geschaffen werden müssen.
"..Wenn eben insgesamt nicht die Voraussetzungen gegeben sind, Teilzeit
zu machen, dann ist es natürlich sehr viel schwieriger eben Altersteilzeit
oder gleitenden Ruhestand zu machen."(155)
Um den GUR, insbesondere in bezug auf die Verteilung der dann
reduzierten Arbeitszeit, in vollem Umfang anbieten zu können, mußte die
Zuordnung der Entlohnung zu der täglich geleisteten Arbeit abgekoppelt
werden. Dazu wurde Anfang 1987 der Monatslohn eingeführt. (133)
In der Vergangenheit waren für die Berechnung der Betriebsrente die
letzten zwölf Monate entscheidend, so daß diejenigen, die zwei Jahre vor
Rentenbeginn in Teilzeit gingen, überproportionale Renteneinbußen hin -
nehmen mußten. Mit der Einführung des GÜR wird diese Art der Ren-
tenberechnung abgeschafft.
Ersetzt wird diese Regelung durch eine Berechnungsmethode, die jedes
Beschäftigungsjahr berücksichtigt. Die Jahre der Vollzeitarbeit werden dann
in Relation zu der Dauer des GÜR gesetzt. Unter der Voraussetzung
einer langen Betriebszugehörigkeit verringert sich die Betriebsrente für
einen Arbeitnehmer aufgrund der neuen Berechnungsweise nur mini -
mal.(523)
Der Unternehmung war bekannt, daß in Unternehmungen, in denen der
GÜR alternativ zu einer abrupten Verrentung angeboten wurde, die
Inanspruchnahme des GUR bisher äußerst gering ausgefallen ist.(313) Es
wurde damit gerechnet, daß die eigene Belegschaft sich nicht anders ver -—
halten wird. "Wir gehn davon aus, bei unseren Mitarbeitern, die würden
sich nicht anders verhalten. Die würden also auch lieber vorzeitig
gehen."(271)(430) Dies bestätigte sich dann auch.
Unter dieser Annahme und mit den Ergebnissen der ersten Erfahrungen
wären aber die mit der Einführung des GUÜR verfolgten personalpoliti —
schen Ziele nicht erreichbar gewesen.(313) Denn Voraussetzung, die
jeweils gesetzten Ziele zu erreichen. ist eine hohe Inanspruchnahme des
GUR.
“(...) Und der nächste Schritt war für uns eben klar, neben dem GÜR
eine andere Regelung 58er— oder 59er- Regelung, also vorzeitiges Aus -—
scheiden anzubieten, würde den GÜR totmachen."(326)(311) Und damit
auch die mit dessen Einführung verfolgten personalpolitischen Ziele.
Nach Einschätzung der Unternehmung wird der Entscheidungspielraum
der Arbeitnehmer, ob sie vorzeitig ausscheiden oder den GUR in
Anspruch nehmen, durch die relativ sehr gute finanzielle Ausstattung des
vorzeitgen Ausscheidens faktisch eingeschränkt. In diesem Sinne wird die
Inanspruchnahme des GÜR finanziell negativ sanktioniert.
„. Wenn ich die Sache so attraktiv mache, daß im Grunde genommen
sich (...) sein Ermessensspielraum auf Null reduziert, weil es im Grunde
genommen die beste Möglichkeit ist, ’ne 58er - Regelung, kostengünstig,
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