also viel Geld zu bekommen und trotzdem aufzuhören nachher, ja, dann
ist ja das Ziel nicht erreicht, daß ich eben dem Mitarbeiter die Möglich —
keit gebe, selbst zu entscheiden."(137)
".. Der sagt, ich bin doch blöd, wenn ich das nicht in Anspruch nehme.
Deshalb ist eben unser Ansatz, daß wir eben gesagt haben, also neben -
einander das ganze alternativ anzubieten, das wissen wir ganz genau, da
gehen alle vorzeitig und nicht gleitend."(311)
Bei einer Beibehaltung der Alternativen — Konstruktion wäre also eine
höhere Inanspruchnahme des GUR nur über eine verbesserte finanzielle
Ausstattung gegenüber der 58er — Regelung möglich gewesen. Unter Maß —
gabe des Kriteriums "Kostensenkung" entschied man sich für die andere
Lösung, die Alternative "58er — Regelung" abzuschaffen. Neben der garan-
tierten hohen Inanspruchnahme hatte diese Lösung einen weiteren Vorteil:
Aufgrund des Fehlens einer konkurrierenden Verrentungsregelung verlor
der Mechanismus "Entgeltausgleichszahlung" zur Beeinflußung der Inan-
spruchnahme völlig an Gewicht. Die Konditionen für den Entgeltausgleich
konnten ohne Konsequenzen für die Inanspruchnahme verschlechtert wer —
den.
".. Wenn die Konkurrenz weg ist, kann ich ja auch die Konditionen für
den gleitenden Ruhestand etwas verschlechtern, weil ich ja keine Konkur —
renz mehr habe. Weil ja dann eben gilt, friß oder stirb, entweder du
nimmst den gleitenden Ruhestand in Anspruch älterer Mitarbeiter, oder
gar nicht. Deshalb konnte ich eben dann da zurückdrehen."(332)
Die Abschaffung der 58er- Regelung hat aber noch einen weiteren
Vorteil: Die Unternehmung geht davon aus, daß bei einer‘ Alternativen —
Regelung die Vorgesetzten der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer den
Wunsch auf GUR blockieren würden. Denn für diese ist das Ersetzen von
ausgeschiedenen Arbeitnehmern relativ problemloser, als Personalersatz für
ausgleitende Mitarbeiter zu finden, die ihre Arbeitszeit in Stufen um 20%,
40% und 60% reduzieren.(430) Die Ersetzung des Quantums an redu-
zierter Arbeitszeit wird dabei für die Vorgesetzten um so schwieriger, je
kleiner die Organisationseinheiten sind und je geringer die reduzierte
Arbeitszeit ausfällt.(432)
4.7.3.1.2 Die personalpolitischen Voraussetzungen für die Einführung des GÜR
Die Abschaffung der 58er -— Regelung gestaltete sich für die Unternehmung
deshalb so schwierig, weil durch die Diskussion um den Vorruhestands —
tarifvertrag der politische Druck so stark war, daß die Unternehmung eine
Regelung beibehalten mußte, die es den Arbeitnehmern erlaubte, vorzeitig
in den Ruhestand zu gehen. "... Die Rahmenbedingungen (waren) so stark,
daß wir da nicht gegen an konnten."(104)(102)
1 OR