viduellen Alternsprozeß bzw. Leistungsvermögen entsprechende Arbeits —
entlastung bewirken kann (Entlastungsaspekt).”
Das Eintreten für den gleitenden Übergang wird also zuerst einmal aus
individuell — gerontologischer Sicht gefordert, um hiermit einen Beitrag
bzgl. des Problems "Anpassung an den Ruhestand" zu leisten. Danach ist
davon auszugehen, daß Alterungsprozesse individuell verlaufen, daß die
Biographien der Menschen, insbesondere die Erwerbsbiographien, unter —
schiedliche Altersentwicklungen bewirken. Das kalendarische Alter eines
Menschen ist kein geeigneter Maßstab für die alleinige, zeitliche Fest -
legung von Alters—- bzw. Verrentungsgrenzen, obwohl es sich als Rege -
lungskriterium, nicht nur für Verrentungsprozesse, auf vielen Gebieten
durchgesetzt hat.
Die Individualität der Alterungsprozesse (einschließlich der individuellen
Bedürfnis -, Interessen- und Leistungsfähigkeitsentwicklung) verbietet
geradezu eine Orientierung an einem quasi für alle geltenden kalendari —
schen oder chronologischen Alter und fordert eine Flexibilität der Alters —
grenze.” Diesen Sachverhalt betont auch der Leiter der Hauptabteilung
"Personalplanung" eines großen deutschen Automobilkonzerns, wenn er
schreibt, "daß das kalendarische Alter allein noch keinen Aufschluß über
die Leistungsfähigkeit und KEinsatzmöglichkeit eines Mitarbeiters geben
kann. Im betrieblichen Personaleinsatz ist vielmehr jeder Mitarbeiter indi-
viduell zu beurteilen”.*
Aus gerontologischer Sicht sollte dem Einzelnen ein breiter Zeitrahmen
eingeräumt werden, innerhalb dessen er den Übergang in den Ruhestand
selbst bestimmen kann; dieser Rahmen sollte aber im Vergleich zu den
heute geltenden Regelungen sowohl einen früheren als auch einen späte —
ren Rentenzugang — bezogen auf die Normaltersgrenze von 65 Jahren —
ermöglichen.
Damit es nicht — wie heute weitgehend der Fall — zu einem durch
die betriebliche Beschäftigungssituation und/oder durch Gesundheits —,
Leistungs- und OQualifikationsdefizite und den daraus resultierenden
Beschäftigungsrisiken für ältere Arbeitnehmer bewirkten Verrentungsver —
halten "des frühestmöglichen Zeitpunkts” kommt, muß die Pensionie -
rungspolitik eingebettet sein in eine Politik der Gesundheits —, Leistungs —
und Qualifikationserhaltung. Nur gesunde. leistungsfähige und anforde —
Vgl. Stitzel, M. (1984)
Vgl. Lehr, U. (1979), S. 137. Dabei ist auch daran gedacht, daß die für Ältere
oftmals diskriminierend wirkende "Zwangsverrentung' wegen Erreichen einer
bestimmten Altersgrenze (mandatory retirement), wie sie sich bereits weitgehend
rechtlich durchgesetzt hat (vgl. zur weitgehenden Aufhebung des arbeitsrechtlichen
Zwangsverrentungsalters von 70 Jahren: Bundesarbeitsblatt 3/1987, S. 26), beseitigt
werden muß. Vgl. Sykes, J.T. (1982).
Zöller, W. (1987), S. 48 — 49.
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