1.3.2
Der GUÜR als Instrument der Personalerhaltungs— und der
Personaleinsatzpolitik
Im Gegensatz zum Personalabbau ist der GÜR als Instrument des flexi—
blen Personaleinsatzes und der selektiven Personalerhaltung von aktuell
größerer Bedeutung.
Insbesondere in den nicht tarifvertraglich geregelten und auf keinen
gesetzlichen Pensionierungsvorgaben beruhenden Unternehmungsmodellen
wird der GUR als betriebliche Regelung selektiv angeboten, um z.B.
tangfristige technologische Umstrukturierungen zu bewältigen oder um
bewährte Arbeitskräfte mit hohen betriebs — und fachspezifischen Qualifi —
kationen über die derzeitigen Frühverrentungsgrenzen (vgl. die sog. 59er
Regelung, Sozialplanregelungen oder die Vorruhestandsregelung) hinaus
weiternutzen zu können®®,
[Insofern wird der GUR von den Personalleitungen instrumentalisiert,
um den durch die "Rasenmähermethode" der Frühverrentungsmöglichkeiten
verloren gegangenen personal—- und pensionierungspolitischen Handlungs —
spielraum zurückzugewinnen. Heute nehmen fast alle anspruchsberechtigten
älteren Arbeitnehmer — auch die hochqualifizierten Facharbeiter — eine
Frühverrentungsmöglichkeit in Anspruch.
In diesem Zusammenhang dient der GUR insbesondere in Antizipation
der demographischen Entwicklung und der damit verbundenen Folgen
Umstrukturierung des Altersaufbaus der deutschen Bevölkerung
Rückgang des Erwerbspersonenpotentials
partieller Auszubildendenmangel
steigender Facharbeitermangel
Zunahme des Anteils der über 60jährigen
dazu, Bedingungen zu schaffen, unter denen ältere Arbeitnehmer länger
produktiv eingesetzt werden können und differenziert nach Qualifiktions —
merkmalen und Leistungsfähigkeiten (bzw. —einschränkungen) die
Lebensarbeitszeit zu verlängern und gleichzeitig wieder ein Reservoir an
Altersjahrgängen aufzubauen (Arbeitnehmer zwischen dem 58. und 63.
Lebensjahr). Dies kann dann im Falle eines konjunkturellen Einbruchs
oder weil es der Unternehmung aus anderen Gründen "schlecht geht" z.B.
über die sog. 59er Regelung wieder abgebaut werden (GÜR als Instru —
38 In diese Richtung gehen auch Befragungsergebnisse, nach denen nur etwa 5% aller
Arbeitnehmer in Betrieben arbeiten, die bereits jetzt bei Personalengpässen Ältere
länger als üblich beschäftigen. Eine Teilzeitbeschäftigung älterer Arbeitnehmer wird
gar von den Betrieben von weit über 60% der Beschäftigten ausgeschlossen. Statt —
dessen zieht man lieber Rationalisierungen, Überstunden oder eine Ausweitung der
Frauenerwerbstätigkeit vor (Vgl. Wagner, G./Kirner, E./Schupp, J. 1988, S.86, 106,
130.)
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