Betriebsräte, sicherlich auch der traditionell hohe Organisationsgrad der
Beschäftigten dieses Industriezweiges zugute kam. Die Verhandlungen
zwischen den beteiligten Tarifvertragsvertretern haben sich dabei in der
Vergangenheit weniger durch antagonistische Standpunkte als durch eine
kooperative, Verständnis für die Gegenseite aufbringende Verhandlungs —
führung ausgezeichnet; ein Umstand, der nicht zuletzt auch auf die Per-
sonen der Verhandlungsführung, Prof.Dr.E.Zander, lange Jahre Vorsitzen —
der des Arbeitgeberverbandes der Zigarettenindustrie (AdC) und zugleich
Arbeitsdirektor bei Reemtsma (von 1975-1987), und Dr. Schwahn als
Vertreter der Arbeitgeberseite sowie die Herren G.Döding und Hermann
als Vertreter der NGG, zurückzuführen ist. "Die Durchsetzung von tarif—
politischen Forderungen in der Zigarettenindustrie gelang der NGG weit —
gehend ohne die Anwendung von Arbeitskampfmaßnahmen. In den letzten
zehn Jahren wurde in diesem Wirtschaftszweig kein Antrag auf Ur-
abstimmung gestellt und kein Streik durchgeführt. Bei ernsteren Konflikt —
fällen reichte schon die Durchführung einer außerordentlichen Betriebs —
versammlung oder z.B. eine Flugblattaktion aus, um ein Entgegenkommen
der Unternehmer zu bewirken. Dies kann zum einen darauf zurückgeführt
werden, daß die Ertragslage in der Zigarettenindustrie einen relativ großen
Handlungsspielraum für Zugeständnisse an die Arbeitnehmer zuließ. Seit
1979 kann man aber in einigen Unternehmungen von einer verschlechter —
ten Ertragslage ausgehen. Zum anderen läßt der starke Konkurrenzkampf
in dieser Branche vermuten, daß den Unternehmen das Risiko eines
Produktionsausfalls als zu groß erscheint, da Marktanteile verloren gehen
könnten, wenn sich die Konsumenten anderen Marken zuwenden."“®, Daß
eine solche Befürchtung vor Marktverlusten gerade bei einem Arbeit-
gebervertreter vorhanden ist, der zugleich Vorstandsmitglied einer Unter —
nehmung ist, die im Falle von Arbeitskampfmaßnahmen gezielt bestreikt
werden könnte. ist nur verständlich.
3.1.1.1
Der Einführungsprozeß der "Sonderregelung für ältere
Arbeitnehmer" 1978
Bereits Anfang der 70er Jahre zeichnete sich u.a. als Folge des
'Olschocks", des Erkennens der "Grenzen des Wachstums" und der damit
zusammenhängenden Folgen für Arbeitsmarkt und Arbeitnehmer eine
Wende in der Gewerkschaftspolitik von der quantitativen zur mehr "qua -
litativen Tarifpolitik” ab.
Den Beginn dieser Politik kann man im Lohnrahmentarifvertrag II der
Metallindustrie für Nordwürttemberg — Nordbaden sehen“*°. Auch die NGG
wollte und konnte nicht zurückstecken und verfolgte konsequent "eine
28 Krusche, R. (1982), S. 58-59.
29 Vgl. Dohse, K. u.a. (1978), S. 2-3.
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