Schicksale des Bistums und des Dombapitels 129
nebst der Kathedralschule, der sog. Domziegelhof, die Insel Arnis u. a., im ganzen
53 Pflüge. Auch dieser „Domkirchendistrikt“ fiel 1066 dem Herzog zu und
ward auch nach der königlichen Reunion von dem „Dominspektor“ selbständig ver—
waltet, bis er 1777 mit dem Domkapitelsamt zugleich aufgelöst wurde. Auch die
Domkirche selber behielt noch lange eine erceptionelle Stellung. Ihre Eigen—
tümlichkeit war, daß sie nicht nur Kathedral-, sondern auch Gemeindekirche war.
Ja, als in der Reformation die übrigen Pfarrkirchen eingegangen waren, blieb
der Dom die einzige Stadtkirche. Es war deshalb natürlich, dasi — wie es scheint,
schon frühe — neben dem Kapitel als dem Nächstberufenen der Magistrat Ein—
fluß auf die Besetzung der Predigerstellen übte und eine Art von Kompatronat
ausübte. Der Pastor am Dom übte nicht nur als Decanus Vicariorum eine
Art Civil-Jurisdiktion über die Vikarienlansten, sondern auch (bis zur Teilung
der Domkapitelsgüter 1058) die pröpstliche Aufsicht über die Kapitelskirchen
(Ulsnis, Rabenkirchen usw.) und auch nachher noch über seine eigene Kirche aus.
Er war mit seinen Kollegen also weder einem Propsten noch Superintendenten
unterworsen. Als 1050 GS Klotz im Rahmen der „gemeinschaftlichen Kirchen“
zum ersten Male auch den Dom visitieren wollte, wurde er von dem gewaltigen
). Shedanus auf nicht gerade faire Weise hinausgegrauelt (Jensen S. 487).
Auch weiterhin behaupteten die Domprediger mit Erfolg ihre Eremtion, bis sie
endlich durch eine königliche Resolution den Predigern der übrigen Kirchen der
Stadt hinsichtlich der General- und Spezial Visitation, die dem GS und dem
Amtmann zu Gottorf competiere, völlig gleichgestellt wurden (5. Juni 1759).
§12. Das Kirchenregiment im Königlichen Gebiet, 18544 - 1588.
. Die summi Fpiscopi.
Nach der Teilung mit seinen Brüdern hat Christian III. noch 15 Jahre
lang im Segen seine beiden Königreiche und den ihm gebliebenen Anteil an den
Herzogtümern regieren können. Auch den Frieden durfte er seinen Völkern er—
halten. Zwar war er 1878 dem Schmalkaldischen Bunde beigetreten; als es aber
15 40 zum Kriege kam, wollte er es mit dem Kaiser nicht verderben und fand sich
mit seinen Bundesgenossen durch Zahlung von Hilfsgeldern ab.
Bis an sein Lebensende blieb er ein treuer und entschiedener Anhänger der
Lehre Luthers, ein Freund Wittenbergs und seiner Universität), ein Feind aller
Sektiererei und „Sakramentiererei“. Wie ernst es ihm damit war, zeigte seine
lebhafte Teilnahme an dem von Hardenberq in Bremen erregten Streit und die
von „freierer“ Seite als grausames Verfahren beurteilte Nichtaufnahme der Lon
doner Fremdengemeinde Johannes von Lascos in dänischen Landen (1553)?).
1) Leuteres zeigte er, indem er durch Vermittelung Bugenhagens dänische Studenten in
Wittenberg sehr liberal mit Beibilfen versorgte. In lebhaftem Briefwechsel stand er nicht nur
mit Bugenhagen, sondern auch mit dem Weimarischen Hofprediger Aurifaber. Diesen unter—
stützte er ebenso wie Luther, Bugenhagen und Melanchthon durch Jahrespensionen und erhielt
zum Dank dafür von ihm höchst instruktive Machrichten über die politische und kirchliche Vage
(vgl. Schumacher a. a. O. S. 227-357).
) Die naheren Umstände dieses Ereignisses gehören trot Lauu S. 211-T1l0 und J-MilIll,
216 - 18 in eine KGeunseres Landes nicht hinein. Ausier an diesen Stellen vgl. darüber u. a.
Pont. lIl, S. 317- 24.
Feddersjen, Kiichengeschichte, B. II.