Full text: 1517 - 1721 (2)

B. 1, 98. Vollendung der Reformation 
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Endlich wird Bugenhagen die nunmehr durch Superintendenten ) und Lehns. 
männer ausgeführten Visitationen, durch welche die Bestimmungen der KO erst 
ins Leben geführt werden sollten, geleitet und überwacht haben. 
Am 4. April 1539 verließ Bugenhagen endgültig die dänische Hauptstadt, doch 
noch nicht das dänische Land. Bis Ende April weilte er bei dem König auf Schloß 
Nuyborg und feierte dort das Osterfest. Das Pfingstfest (27. Mai) feierte er mit 
dem Herrscher in Hadersleben (Mich. S. 258). Aber noch einmal mußte er 
iiber den Belt zurück, um am Herrentag in Odense (31. Mai bis 
15. Juni) teilzunehmen. Hier wurde die dänische Ueberarbeitung der Ordinatio 
iatina von den versammelten Reichsräten „angenommen und besiegelt“ und damit 
um unverbrüchlichen Reichsgesetz erklärt ). 
Am 15. Juni verließ Bugenhagen endlich das dänische Land, am 25. Juni 
predigte er in Hamburg, am 4. Juli war er wieder in Wittenberg. 
Bedenken wir, wie lange der deutsche Reformator in Dänemark geweilt, und 
was er dort alles geschaffen und geordnet hat, denken wir weiter daran, daß er 
auch weiterhin bis an sein Lebensende der treue und gern gehörte Ratgeber 
Christians III. in allen kirchlichen Dingen geblieben ist““), so werden wir ihm 
den Ehrentitel eines Reformators Dänemarks (neben und unter dem König) nicht 
versagen dürfen. 
rersitaͤt feblte, war die Neuerrichtung der Kopenhagener im Wittenberger Geiste von nicht 
zeringer Bedeutung. Die Zugehörigkeit einiger Teile Nordschleswigs zur dänischen, Kirche, 
überhaupt die örtliche Nähe verursachte, und der Gebrauch der lateinischen Sprache ermöglichte, 
daß in den folgenden Jahrzehnten zahlreiche Schleswig-Holsteiner — und nicht nur solche aus 
den dänisch sprechenden Gegenden — als Studierende nach Kopenhagen gingen, ja daß mehrere 
daselbst als Lehrer thätig waren.“ Wir haben auch zin bedenken, dasi Kopenhagen bis 1005 
die einzige Lamdes universität für Dänemark und' die Herzogtümer war und das für den 
königlichen Anteil auch darüber hinaus blite b. . An ihre theologische Fakultät haben sich die 
dänischen Herrscher daher auch dann gewandt, wenn es sich um theologische Streitfälle in den 
Herzogtümern handelte. Wir haben also viel Ursache, uns für die Geschichte dieser Universität 
zu interessieren. Reichen Stoff dazu gibt das grosse Werk von H. Rör dam, Köbenhavns 
Universitets Historie fra 1537-1021. 
In der ersten Zeit vermied das offizielle Dänemark in bewußtem und gewolltem Gegen— 
'atze zum Alten den Ausdruck „Bischof“. Aber das Volk hielt am alten Ausdruck fest, und 
nachdem das Nene sich genügend befestigt hatte, gab man auch in den regierenden Kreisen das 
Bedenken gegen die alte schöne Bezeichnung auf. So ist, ohne daß die Befugnisse und die 
Stellung der Superintendenten sich je gegenüber der Kirchenordnung geändert hätten, in Däne⸗ 
mark-Norwegen der Titel „Bischof“ für die höchsten evangelischen Kirchenaufseher geblieben, 
ine Tatsache, die auch für die neuen deutschen Kirchenverfassungen von Bedeutung geworden ist. 
Wichtig ist ferner, daf durch die dänische Kirchenordnung die (Hardes⸗)Pröpste klar als Unter—⸗ 
mifseher unter die Superintendenten gestellt sind. Daraus hat sich im Gegensatze gegen mittel- 
deutsche Kirchen auch in Schleswig ⸗Holstein der Sprachgebrauch gebildei, dasf der Super⸗ 
intendent“ gegenüber dem „Propsten“ die höhere Stufe bezeichnet. Endlich mag noch für das 
Verständnis der kirchlichen Würden in Dänemark bemerkt werden, daß ein Primas (Erzbischof), 
vie er in Schweden erhalten geblieben ist, feblt. Im Entwurf der KO war ein solcher ge⸗ 
jordert, in der fertigen Ordinanz ist die betreffende Stelle gestrichen worden (Mi. S. 215). 
Wenn trotzdem tatsächlich von jeher der Bischof von Seeland als solcher gegolten und gewirkt 
hat, so ist das durch seinen Wohnsitz in der Hauptstadt, seine Stellung zur Landesuniversität 
er hatte stets die dritte theologische Lektur — und durch die besondere Sorgfalt, mit der 
nan immer sich bemühte, gerade in diese Stellung besonders küchtige Mänuer hineinzubringen, 
jenügend erklärt. 
ꝛw) MNãheres über diese erst 1542 gedruckte „rette Ordinan 0 und ihre Abweichungen 
ven der Ordinatio s. b. Mich. S. 263 — 609. Tert bei Rördam „Danske Kirkelove (Kbhn. 
1883) Bd. J, S. 40- 132. 
2c) Val. die zahlreichen Briefe bei Schumacher a. a. O. und bei O. Vogt, Dr. 
Johannes Vugenhagens Briefwechsel (Stettin 1888).
	        
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