Full text: 1517 - 1721 (2)

Landtag 1510. Ref. der Klöster 1541 
Konzilium gehalten und eine beiden Teilen genehme Reichskirchenordnung zustande 
gekommen sein werde — es war die Zeit der Religionsvergleichungen — so 
werde seine Kön. Majestät in seinen Landen und Fürstentümern eine Ordinanz 
ausgehen und zu Weihnachten publizieren lassen, die man sofort annehmen und 
halten solle. 
Der König hatte sich also durch die Widersacher nicht schrecken lassen: er drohte 
mit einer Oktrovierung der Kirchenordnung kraft landesherrlicher Gewalt. 
Dennoch, als das Weihnachtsfest kam, ohne eine reichsgesetzliche Regelung zu 
bringen, hat er seine Drohung nicht wahr gemacht. Wohl aber fuhr er auf dem 
bisherigen Wege der allmählichen Reformation ruhig fort und unternahm gleich 
nach Weihnachten einen neuen wichtigen Schritt: die Reformierung der 
noch bestehenden Klöster des Landes. 
Es handelt sich hier wohl in Hol sise in um die Herrenklöster Reinfeld, Ahrens— 
bök, Segeberg, Cismar und Vordesholm, die Frauenklester Preetz, Itzehoe und 
Uetersen (Reinbek war schon 1529 reformiert und dann an König Friedrich ver— 
kauft worden), in Schleswig um die Herrenklöster Lügumkloster, Morkirchen 
und Rudekloster, sowie das Frauenkloster zu St. Johannis bei Schleswig. 
Mitbestimmend für den Wunsch des Königs, diese Klöster, in denen sich die 
Insassen wohl noch zum grösiten Teil zum alten Glauben hielten, mag eine ims 
erhaltene rührende Bistte von 28 Khlosterjnugfrauenin Itzehoe 
gewesen sein. Hier standen 28 evangelisch gesinnte 13 Insassinnen alten Glaubens 
gegenüber. Am 21. Februar 38 schreiben die 28 an den König “): es beschwere 
ihr Gewissen, dast sie, obwohl sie überzeugt seien, auch von ihrem Pastor (dem 
Stadtpastor, der in Itzehoe zugleich Klosterprediger war) täglich hörten, daß es 
so hoch wider Gott sei, was sie sängen, indem sie den Kreaturen beilegten, was 
doch dem Schöpfer billig zugehöre, wolle doch die Aebtissin) in keine Aenderung 
der Zeremonien willigen, es sei denn daß der König sie befehle. So müßten sie, 
die 28, um der 15 willen heucheln. Das beschwere ihr Gewissen; sie bitten daher 
demütig den König um Abhilfe. Das Schreiben ist ein schönes Zeuanis evan— 
gelischer Erkenntnis und Gewissenhaftigkeit. 
Am 6. Januar 15*41 beauftragte der König den Flensburger Kirchherrn Ger-— 
hard Slhewert für Lügumkloster und Rudekloster, den Kieler Rudolij 
von Nimwegen und den Rendsburger Johann Meier für die übrigen 
Klöster, in seinem Namen dieselben zu visitieren und eine Refor— 
mationanzurichten. Was die Visitatoren, wenn irgendmöglich auch mit 
Unterstützung durch die Amtleute, erreichen sollten, sagt die ihnen mitgegebene In 
struktion): 
J1. Sollen die Vorsteher der Klöster dem König und seinen unmündigen Brü— 
dern den Treueid leisten und sich zur sorgsamen Wahrung des Klostergutes 
verpflichten. 2. Sollen die Vorsteher ihren Mitbrüdern einen „guden gelerden 
Lectoren“ halten, und demselben eine „gude underholdunge“ schaffen. Dieser 
soll den Ordenspersonen aus der heiligen göttlichen Schrift nach Anweisung der 
Gesandten und nicht anders vorlesen. 3. Sollen die Zeremonien nach 
einer noch nicht fertig gestellten und später zu übersendenden Ordnung“) gehalten, 
r) Das Schreiben ist zuerst in Ny KS 2, S. 758 gedruckt worden. Es findet sich auch bei 
J-MiIll, S. 330f. Neue Retension von Pauls in Schrr. 18, S. 111s. 
t) Das war, wie schon bemerkt, eine Schwester Johann Rankaus. 
uu) Vgl. die die Klostersache betreffenden Urkunden bei Pauls a. a. O. S. 113—221 
Fedderfen. Kirchenneschichte B.ll
	        
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