Landtag 1510. Ref. der Klöster 1541
Konzilium gehalten und eine beiden Teilen genehme Reichskirchenordnung zustande
gekommen sein werde — es war die Zeit der Religionsvergleichungen — so
werde seine Kön. Majestät in seinen Landen und Fürstentümern eine Ordinanz
ausgehen und zu Weihnachten publizieren lassen, die man sofort annehmen und
halten solle.
Der König hatte sich also durch die Widersacher nicht schrecken lassen: er drohte
mit einer Oktrovierung der Kirchenordnung kraft landesherrlicher Gewalt.
Dennoch, als das Weihnachtsfest kam, ohne eine reichsgesetzliche Regelung zu
bringen, hat er seine Drohung nicht wahr gemacht. Wohl aber fuhr er auf dem
bisherigen Wege der allmählichen Reformation ruhig fort und unternahm gleich
nach Weihnachten einen neuen wichtigen Schritt: die Reformierung der
noch bestehenden Klöster des Landes.
Es handelt sich hier wohl in Hol sise in um die Herrenklöster Reinfeld, Ahrens—
bök, Segeberg, Cismar und Vordesholm, die Frauenklester Preetz, Itzehoe und
Uetersen (Reinbek war schon 1529 reformiert und dann an König Friedrich ver—
kauft worden), in Schleswig um die Herrenklöster Lügumkloster, Morkirchen
und Rudekloster, sowie das Frauenkloster zu St. Johannis bei Schleswig.
Mitbestimmend für den Wunsch des Königs, diese Klöster, in denen sich die
Insassen wohl noch zum grösiten Teil zum alten Glauben hielten, mag eine ims
erhaltene rührende Bistte von 28 Khlosterjnugfrauenin Itzehoe
gewesen sein. Hier standen 28 evangelisch gesinnte 13 Insassinnen alten Glaubens
gegenüber. Am 21. Februar 38 schreiben die 28 an den König “): es beschwere
ihr Gewissen, dast sie, obwohl sie überzeugt seien, auch von ihrem Pastor (dem
Stadtpastor, der in Itzehoe zugleich Klosterprediger war) täglich hörten, daß es
so hoch wider Gott sei, was sie sängen, indem sie den Kreaturen beilegten, was
doch dem Schöpfer billig zugehöre, wolle doch die Aebtissin) in keine Aenderung
der Zeremonien willigen, es sei denn daß der König sie befehle. So müßten sie,
die 28, um der 15 willen heucheln. Das beschwere ihr Gewissen; sie bitten daher
demütig den König um Abhilfe. Das Schreiben ist ein schönes Zeuanis evan—
gelischer Erkenntnis und Gewissenhaftigkeit.
Am 6. Januar 15*41 beauftragte der König den Flensburger Kirchherrn Ger-—
hard Slhewert für Lügumkloster und Rudekloster, den Kieler Rudolij
von Nimwegen und den Rendsburger Johann Meier für die übrigen
Klöster, in seinem Namen dieselben zu visitieren und eine Refor—
mationanzurichten. Was die Visitatoren, wenn irgendmöglich auch mit
Unterstützung durch die Amtleute, erreichen sollten, sagt die ihnen mitgegebene In
struktion):
J1. Sollen die Vorsteher der Klöster dem König und seinen unmündigen Brü—
dern den Treueid leisten und sich zur sorgsamen Wahrung des Klostergutes
verpflichten. 2. Sollen die Vorsteher ihren Mitbrüdern einen „guden gelerden
Lectoren“ halten, und demselben eine „gude underholdunge“ schaffen. Dieser
soll den Ordenspersonen aus der heiligen göttlichen Schrift nach Anweisung der
Gesandten und nicht anders vorlesen. 3. Sollen die Zeremonien nach
einer noch nicht fertig gestellten und später zu übersendenden Ordnung“) gehalten,
r) Das Schreiben ist zuerst in Ny KS 2, S. 758 gedruckt worden. Es findet sich auch bei
J-MiIll, S. 330f. Neue Retension von Pauls in Schrr. 18, S. 111s.
t) Das war, wie schon bemerkt, eine Schwester Johann Rankaus.
uu) Vgl. die die Klostersache betreffenden Urkunden bei Pauls a. a. O. S. 113—221
Fedderfen. Kirchenneschichte B.ll