Full text: 1517 - 1721 (2)

— 
B. 1, 58. Vollendung der Reformation 
wir gedenken auch dabei zu sein und unsere Stimme zu 
solcher Wahl zu geben). 
Daster von vornherein nicht gesonnen war, sich um etwaige Wünsche des Ka— 
pitels viel zu quälen, geht daraus hervor, daß er schon am 13. März 41 v) an 
seinen lieben und vertrauten Freund Bugenhagen schrieb und ihn bat das 
Bistum zu übernehmen. Er versprach, ihn und seine Hausfrau „dermaßen zu 
versorgen und versehen, dasi sie daran ersättigt und keinen Mangel haben sollten“. 
Für den Fall der Ablehnung bat der König um Nennung einer anderen „gelehrten, 
tapferen, berühmten und angesehenen Person“, aber nur einer solchen aus Deutsch— 
land, „denn ihr wisset, was wir für Leute in diesen unsern Landen haben“. 
Zum grosien Schmerze des Königs lehnte Bugenhagen den Ruf kategorisch ab, 
unter Berufung sowohl auf sein Alter, wie auf die größere Aufgabe, die er in 
Wittenberg als Bischof der ganzen lutherischen Welt habe. Die Wahl eines 
anderen Mannes scheint grosie Schwierigkeiten gemacht zu haben, sei es, daß die 
Wittenberger keinen rechten wußten, sei es, daß solche, die sie in Aussicht nahmen, 
den Ruf ausschlugen“). Fest scheint zu stehen, daß Anfang Januar 1542 die 
Bischofsfrage noch nicht erledigt war —). 
Während dieser langen Wartezeit wird der König zu der Erkenntnis gekommen 
sein, daß es doch richtiger sei, voer der Festlegung einer bestimmten Persönlichkeit 
das Amt als solches gesetzlich neu zu bestimmen. Dazu war einmal ein 
neues Statut über die Pflichten und Rechte des Bischofs und des Domkapitels 
nötig — das konnte er kraft landesherrlichen Rechtes ohne Befragung des Land— 
tages schaffen — zum andern aber die Aufnahme besonderer Bestimmungen über 
das Bistum in die Kirchenordnung. 
Nach längerer Abwesenheit kam der König zu Weihnacht 1541 in die Herzog— 
tümer zurück, diesmal mit dem festen Entschluß, durch gesetzliche Festlegung der 
Kirchenordnung endlich auch hier das Reformationswerk abzuschließen, wie das 
in Dänemark durch die „rette Ordinanz“ von 39 geschehen war. Und da er und 
seine Ratgeber die Ueberzengung gewonnen hatten, daß die Zustimmung der Stände 
jetzt ohne große Schwierigkeiten zu haben sein würden, waren sie entschlossen, die 
KO bei seiner bevorstehenden Tagung dem Landtag noch einmal vorzulegen. Zu 
dem Zwecke aber mußte die Ordinatio von 1537 ebenso, wie sie 39 auf das 
Königreich spezifiziert worden war, jetzt den besonderen Verhältnissen und Er— 
fordernissen der Herzogtümer angepaßt werden. Dazu war erfordektlich: 1. daß 
sie, wie damals in die dänische, so jetzt in die Volks- und Schriftsprache der Herzog— 
tümer, das heißt das Plattdeutsche übertragen wurde; 2. daß nicht nur wegen des 
Bistums und des ganzen Kirchenregiments, sondern auch im übrigen, wo es nötig 
schien, ihre Bestimmungen ergänzt oder durch andere ersetzt wurden. Das erstere 
war wahrscheinlich schon geschehen, bedurfte jedenfalls der Hilfe Bugenhagens nicht; 
für das zweite aber glaubte der König der bewährten Beihilfe seines treuen Rat— 
gebers nicht entbehren zu können. 
au) Das Schreiben S. 517. 
0) Aarsber. J, 210ff. 
2u) Die Furcht vor dem rauhen Klima des Nordens wird die Mitteldeutschen vielfach ab— 
geschreckt haben. Darauf deutet eine Aeußerung des Königs hin (Aarsberetn. l, S. 223), daß 
gerade Bugenhagen als „alter Pommer und Speckesser die Luft dieser Lande besser ais ein 
anderer vertragen könne“. 
22) Aarsberetn. J, S. 222.
	        
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