Full text: 1517 - 1721 (2)

18 B. 2, K. 1, 8 10. Kirchenregiment gemäß der KO 
treten, wogegen er sich verpflichtete, den „Bischofslohn“ herzugeben und dem 
Kapitel seine Rechte und Besitzungen zu erhalten “). 
Im übrigen genügten auch die so gewonnenen Einkünfte dem Herzog noch nicht. 
Man bemühte sich noch weiter um „geistliche“ Versorgungen, und es glückte wirk— 
lich, im Jahre 1552 ihn zum Bischof von Hildesheim zu machen. Um das zu 
werden, mußte er dem Papste 1400 Kronen für die Bestätigung bezahlen, ihm 
Gehorsam geloben und sich dem Kaiser und dem Kapitel gegenüber als Anhänger 
des alten heiligen Glaubens ausgeben. Er hatte also eine sehr eigenartige Stel— 
lung: in Köln war er katholischer Domherr, in Schleswig evangelischer, in Hildes— 
heim zum mindesten halbkatholischer Bischof. Ich erwähne dies nur, um zu zeigen, 
wie wenig skrupulös auch unser evangelisches Fürstenhaus war, wenn es sich um 
Geld und Versorgung handelte. 
Im übrigen scheint Herzog Friedrich mit dem Schleswiger Bischof und Kapitel 
sich gut vertragen zu haben. Als Bischof Tilemann 1551 starb, und er demnach 
die Bischofswürde erlangt hatte, bemühte er sich im Verein mit König Christian 
als vornehmsten Patron des Stiftes um einen würdigen geistlichen Stellvertreter, 
einen „Superintendenten““. Man suchte Georg Major von Wittenberg zu ge— 
winnen, jedoch vergeblich. Weiter bemühte man sich nicht und freute sich wahr— 
scheinlich auch, den nicht unbeträchtlichen „Bischofslohn“ sparen zu können. So 
entstand eine Sedisvacanz, die sich ganze zehn Jahre hinzog. Das Fehlen 
eines anerkannten geistlichen Oberhauptes brachte eine gewisse Verwirrung im 
Kirchenregiment nicht nur für Herzog Adolfs Land, sondern für das ganze alte 
Gebiet des Stiftes mit sich. Es fehlte namentlich der anerkannte Ordinator. 
Manche ließen sich auswärts ordinieren, so der bekannte Johannes Pistorius als 
Pastor für Tetenbüll (15958) von Hans Tausen, dem Bifchof zu Ripen; andere 
sollen ohne Ordination ins Amt gekommen sein. Die Konsistorialgeschäfte versah 
schlecht und recht das führerlose Domkapitel, auch haben Domherren, ohne recht 
dazu imstande zu sein, gelegentlich Kandidaten examiniert “). 
Herzog Friedrich hat sich seiner bischöflichen Würden nicht lange erfreut: schon 
1556 starb er, erst 27ährig, in Kiel an der Schwindsucht. Mit seinem Tode trat 
auch das evangelische Bistum in das letzte Stadium seines allmählichen Sterbens: 
es kam nämlich in die gierigen und harten Hände Her zo g Adolfs. Darum 
werden seine und des Kapitels weitere Schicksale passend im folgenden Abschnitt 
erzählt. 
3u) Wenn man sagen wollte, diese ganzen Maßnahmen widersprächen dem uns bekannten 
kirchenfreundlichen Standpunkte des Königs, so vergißt man, daß dieser, nachdem ihm nur ein 
kleiner Teil Schleswigs geblieben war, an der Erhaltung eines geistlichen Mittelpunktes für 
das ganze Herzogtum kein Interesse mehr haben konnte — für die Wohlfahrt der Kirche in 
seinem Gebiete konnte er auch ohne einen solchen bestens sorgen. Wenn' er dagegen für die 
Erhaltung des Vistums (samt Kapitel) als solchen (als Besitz und Kapitalsmacht) sich weiter— 
hin stark eingesetzt hat, so entsprang das einem politischen Interesse: als König von Dänemark 
war er der Lehnsherr und oberste Patron des Stiftes; den Einfluß und die Rechte, die er 
als solcher hatte, wollte er sich nicht durch etwaige Aufteilung der Stifts- und Kapitelsgüter 
an die Einzelfürsten nehmen lassen. 
29) Ein Beispiel davon s. bei Rördam S. 632 f.; dort S. 050 ff. auch ein offizielles Zeug 
nis des Kapitels für die genügende Orthodorie eines Pastors: sein Bekenntnis vom Abendmabl 
wird darin als pia, syncera et catholica bezteichnet.
	        
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