Full text: 1517 - 1721 (2)

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B. 2, K. 1, 811. Kirchenregiment unter Herzog Adolf 
auch jetzt gleich zum Höchsten und bot dem Praeceptor Germaniae, dem alten 
Melanuschthon die immerhin sehr gut dotierte Schleswiger Superintendentur 
an (1558). Dieser lehnte natürlich ab. Ebenso Jo ach im Mör lin in Brann— 
schweig. Endlich gelang es ihm, einen bedeutenderen Theologen zur Uebernahme 
des Amtes willig zu finden: es war der Hamburger Superintendent D. Paul 
von Eitzen (1562). 
Schon früher war Herzog Adolf auf diesen Kirchenmann aufmerksam geworden, 
wahrscheinlich durch Tratziger, der demselben als Hamburger Syndikus näher— 
getreten war, und ihn als höchst 
loyalen, der weltlichen Obrigkeit 
ergebenen und insofern friedferti— 
gen und bequemen Mann erkannt 
hatte. Schon 1557 machte der 
Herzog ihn zum Leiter der Kom 
mission, welche eine generale Visi 
tation seines Landes besorgen sollte 
(außer Eitzen gehörten V. Jensen 
und der Husumer Pastor Bokel— 
mann dazu). Mit Urlaub des 
Hamburger Rates nahm Eitzen 
als Beauftragter des Herzogs an 
der Tagung des niedersächsischen 
Kreises zu Braunschweig (wo die 
von Hardenberg in Bremen er— 
regten Händel behandelt wurden) 
und dem Naumburger Fürstentag 
teil (15601); ja er wurde — ein 
in unserm Lande einzigartiger Vor— 
gang — im selben Jahre zum 
Gottorfischen „Rat und Diener 
von Haus aus““), auf ein Jahr 
mit 100 Gulden Gehalt ernannt, 
„um allererst in Sachen der Religion Ratgeber zu sein“ (Ander. S. 291). 
Eitzen war also schon lange Herzog Adolfs theologischer Vertrauensmann und 
wird sicher schon öfter zur Uebersiedelung nach Schleswig aufgefordert worden sein; 
wenn er endlich 1862 der Aufforderung nachgab und das immerhin bedeutend 
reizvollere Superintendentenamt in seiner Vaterstadt aufgab, so war das offenbar 
dadurch verursacht, daß er selber fühlte, wie durch seine allzugroße Nachgiebigkeit 
in „melanchthonischem“ Sinne seine Stellung gegenüber seinen streng⸗lutherischen 
Amtsgenossen unhaltbar geworden war'). 
o) Ueber die Stellung der „Räte von Haus aus“ am Gottorfer wie an andern Höfen vgl. 
Andr. S. 288 ff. Es waren solche, die an einem andern Orte als der Residenz wohnhaft, 
aber durch Dienstvertrag verpflichtet waren, dem betr. Hofe Rat mn erteilen oder bestinmie 
Dienste zu tun. 
7) Ueber diesen für unser Land so bedeutungsvoll gewordenen Theologen vergl. aus neuerer 
Zeit außer Ander. S. 321 ff. besonders E. Feddersen, Paul von Eitzen, der erste 
Schleswigsche Generalsuperintendent (Kiel 1919) und dessen „Konkordie“. Paul von 
Eittzen war am 25. Januar 1522 als Sohn einer vornehmen Kaufmannsfämilie in Hamburg 
geboren, studierte zu Wittenberg unter Luther und Melanchthon und schloß sich letzterem ganz 
besonders innig an. Nachdem er auich noch in Rostock studiert, dort vielleicht auch eine kuͤrze
	        
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