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B. 2, K. 1, 811. Kirchenregiment unter Herzog Adolf
auch jetzt gleich zum Höchsten und bot dem Praeceptor Germaniae, dem alten
Melanuschthon die immerhin sehr gut dotierte Schleswiger Superintendentur
an (1558). Dieser lehnte natürlich ab. Ebenso Jo ach im Mör lin in Brann—
schweig. Endlich gelang es ihm, einen bedeutenderen Theologen zur Uebernahme
des Amtes willig zu finden: es war der Hamburger Superintendent D. Paul
von Eitzen (1562).
Schon früher war Herzog Adolf auf diesen Kirchenmann aufmerksam geworden,
wahrscheinlich durch Tratziger, der demselben als Hamburger Syndikus näher—
getreten war, und ihn als höchst
loyalen, der weltlichen Obrigkeit
ergebenen und insofern friedferti—
gen und bequemen Mann erkannt
hatte. Schon 1557 machte der
Herzog ihn zum Leiter der Kom
mission, welche eine generale Visi
tation seines Landes besorgen sollte
(außer Eitzen gehörten V. Jensen
und der Husumer Pastor Bokel—
mann dazu). Mit Urlaub des
Hamburger Rates nahm Eitzen
als Beauftragter des Herzogs an
der Tagung des niedersächsischen
Kreises zu Braunschweig (wo die
von Hardenberg in Bremen er—
regten Händel behandelt wurden)
und dem Naumburger Fürstentag
teil (15601); ja er wurde — ein
in unserm Lande einzigartiger Vor—
gang — im selben Jahre zum
Gottorfischen „Rat und Diener
von Haus aus““), auf ein Jahr
mit 100 Gulden Gehalt ernannt,
„um allererst in Sachen der Religion Ratgeber zu sein“ (Ander. S. 291).
Eitzen war also schon lange Herzog Adolfs theologischer Vertrauensmann und
wird sicher schon öfter zur Uebersiedelung nach Schleswig aufgefordert worden sein;
wenn er endlich 1862 der Aufforderung nachgab und das immerhin bedeutend
reizvollere Superintendentenamt in seiner Vaterstadt aufgab, so war das offenbar
dadurch verursacht, daß er selber fühlte, wie durch seine allzugroße Nachgiebigkeit
in „melanchthonischem“ Sinne seine Stellung gegenüber seinen streng⸗lutherischen
Amtsgenossen unhaltbar geworden war').
o) Ueber die Stellung der „Räte von Haus aus“ am Gottorfer wie an andern Höfen vgl.
Andr. S. 288 ff. Es waren solche, die an einem andern Orte als der Residenz wohnhaft,
aber durch Dienstvertrag verpflichtet waren, dem betr. Hofe Rat mn erteilen oder bestinmie
Dienste zu tun.
7) Ueber diesen für unser Land so bedeutungsvoll gewordenen Theologen vergl. aus neuerer
Zeit außer Ander. S. 321 ff. besonders E. Feddersen, Paul von Eitzen, der erste
Schleswigsche Generalsuperintendent (Kiel 1919) und dessen „Konkordie“. Paul von
Eittzen war am 25. Januar 1522 als Sohn einer vornehmen Kaufmannsfämilie in Hamburg
geboren, studierte zu Wittenberg unter Luther und Melanchthon und schloß sich letzterem ganz
besonders innig an. Nachdem er auich noch in Rostock studiert, dort vielleicht auch eine kuͤrze