Full text: 1517 - 1721 (2)

Sup. Paul von Eitzen 
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Mit Paul von Eitzen hatte Herzog Adolf für sein Gebiet einen Oberhirten 
»ekommen, wie er kaum passender gedacht werden konnte. Eine tiefere moralische 
Kritik kann allerdings auch an ihm einiges aussetzen. So soll er nicht unempfäng— 
lich für Gelderwerb gewesen sein, auf alle Fälle war er für einen Diener Christi 
allzusehr bereit, dem Fürstenwillen und der Fürstenwillkür nachzugeben. Aber 
gerade diese Nachgiebigkeit, die doch allezeit mit großer äußerer Würde verbunden 
war, ermöglichte es ihm, mit so eigenartigen Herren wie dem Herzog und seinem 
Kanzler anszukommen und lebenslänglich ihr Vertrauen sich zu erhalten. Unendlich 
fleißig, umsichtig und gewissenhaft, praktischen Sinnes und für ein „einfältiges“ 
Laienchristentum gestimmt, hat er an der Spitze des Gottorfschen Kirchenwesens 
37 Jahre lang in grosiem Segen gewirkt und in dem vielfach noch unfertigen Or— 
ganismus Ordnungen geschaffen, die sein Leben weithin überdauert haben. 
Seine Stellung wurde dadurch außerordentlich gehoben, daß er nicht einfach als 
Diener seines Fürsten galt, sondern in gewisser Weise auch als Nachfolger des 
ersten evangelischen Bischofs von Schleswig. Er bekam eine Stelle in und über 
dem Domkapitel und mußsite sich diesem und seiner Kirche, dem St. Petersdom 
durch einen Eid „verwandt machen““. Er erhielt den „Bischofslohn“ von 900 Mk. 
aus den Stiftsgütern und geist hich die vollen Rechte und Pflichten, die in 
der KO dem „Bischof oder Superattendenten“ beigelegt waren. Und wenn er 
auch zunächst nur der oberste Kirchenaufseher in Herzog Adolfs Gebiet war, so galt 
er doch auch bei Herzog Johann und bei dem mächtigen Königlichen Statthalter 
Heinrich Rantzau aufsierordentlich viel. Es scheint, daß aus dem ganzen alten 
Gebiet des Bistums, d. h. aus ganz Schleswig außer den unter Ripen und Odense 
gelegten Kirchen die Ordinanden zu ihm gesandt wurden (Rördam S. 655). Ohne 
Frage war er wie s. Zt. Tilemann von Hussen in der allgemeinen Schätzung ohne 
weiteres „der vornehmste Theologe“ des ganzen Schleswig-Holstein: er war der 
erste Generalsnperintendent im späteren Sinne und zugleich der letzte, auf dem 
noch ein Abglanz des alten Bistums ruhte. 
Am bekanntesten ist Eitzen durch seine theologisch-wissenschaftliche Tätigkeit ge— 
worden — in dieser Beziehung soll im 2. Kapitel noch ausführlich von ihm die 
Rede sein. Von seiner praktischen Tätigkeit als Kirchenaufseher wissen wir, da 
in dieser Beziehung die Quellen leider sehr spärlich fließen, wenig. Außer von 
jener bereits 1857 ausgeführten generalen Visitation wissen wir, daß er 1572 
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worden ist (Andr. S. 323), ebenso von einer ersten Generalvisitation in Norder— 
dithmarschen 1385 (Neocorus II., S. 287) und endlich ven einer unter Herzog 
Friedrich II. 1587 ihm und dem Tetenbüller Pastor Mag. Johannes Becker 
(Pistorius) übertragenen, alle gottorfischen Aemter umfassenden Visitation “), sowie 
auch von einer Visitation in Eiderstedt (1574). Es ist jedoch wohl keine Frage, 
daß er auch sonst hin und her im Lande visitiert hat. 
Es war natürlich, daß er bei den allgemeinen Ordnungen, die von Herzog Adolf 
geschaffen wurden, bezüglich des Kirchenwesens maßgebend mitwirkte. Bei dem 
Zeit als theologischer Lehrer gewirkt hatte, wurde er 1549 Pastor am Dom seiner Vaterstadt 
und 1555 vom Rat zum Siwperintendenten ernannt. Als solchem war ihm die theologische 
Doktorwürde unentbehrlich; er erwarb sie 1556 in Wittenberg auf Grund einer von Melanchthon 
vcrjasiten Disputation über die Kennzeichen der wahren und der falschen Kirche (zu lesen Corp. 
RKeff. Bd. 12, S. 022 ff.). 
2) Die Instruktion in Mon, ined. IV, S. 3372 ff. Doch soll diese Misitation wegen des 
mittlerweile eingetretenen Todes Herzog Friedrichs nicht ausgeführt worden sein.
	        
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