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B. 2, K. 1, 9 12. Kirchenreg. im Königlichen Gebiet
deutsche Schreibschulen verwandelt. Im übrigen war es eine glückliche Gründung:
die Flensburger Gelehrtenschule hat später zum Teil in hoher Blüte gestanden “).
4. Neue Landesteilung 1564.
Das Kirchenregiment der „abgeteilten Herren“.
Im Jahre 1564 erfolgte noch eine jener Teilungen, welche die Geschicke und
die Geschichte unseres Landes so wirr gemacht haben: König Friedrich fand seinen
1545 geborenen jüngsten Bruder Johann (im Gegensatz zu seinem Onkel Hans
oder Johann d. A. der Jüngere genannt) mit einem Dritteil des
königlichen Gebietes ab. Es wurden ihm die Häuser Sonderburg und
Norburg, Schloß und Stadt Plön und das Kloster Ahrensbök zugesprochen.
Er konnte indes nicht gleich sein
ganzes Erbe antreten, weil diese
Gebiete zum größten Teil noch von
den beiden königlichen Witwen als
Leibgedinge besessen wurden: Son
derburg und Norburg waren noch
im Besitze seiner Mutter, der
Witwe Christians III., Dor o
thea, in Plön saß noch seine
Großmutter, Königin Sophie,
die Witwe König Friedrichs J. Der
junge Herzog bekam also zunächst
nur Ahrensbök und wurde im übri
gen mit einer Geldleistung ent—
schädigt. Erst nach dem Tode der
Großmutter bekam er 18608 Plön
und nach dem Absterben der Mut—
ter 1571 Sonderburg und Nor—
burg.
Bei der Erbteilung 1582 fiel
ihm noch das Kloster (Amt) Rein—
feld und das Rudekloster zu. Sel
ber erwarb Johann d. J. mehrere
Güter, aus denen das Amt Reth—
wisch gebildet wurde. Dazu kamen
1080 die Kirchen von Ratekau
und Gleschendorf, die bisher zum Königlichen Amt Segeberg gehört hatten, und
1582 noch mehrere Dörfer, die als Amt Traventhal zusammengefaßit wurden.
Auf dem Landtage zu Flensburg 1564 erklärten sich die Stände
gegen eine neue Teilung und verweigerten dem Herzog die Erbhuldigung. Damit
war er von der gemeinsamen Regierung ausgeschlossen und hatte also lediglich in
dem ihm vermachten Gebiete landesherrliche Rechte; er und seine Nachkommen
werden in diesem Sinne als die „abgeteilten Herren“ bezeichnet.
sind jedoch von dem Flensburger Gymnasium treu aufbewahrt und neuerdings von Hansen in
einer hübschen Auswahl veröffentlicht worden. Sie interessieren nicht nur durch ihren Inhalt,
der von einer innigen Frömmigkeit zeugt, sondern auch als Literaturdenkmale des niedersächsischen
Idioms.
12) Darüber Näheres Lau S. 521ff. J-M IV, S. soff.