Herzog Johann d. J.
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Als einem Landesherrn fiel Herzog Johann nach protestantischer Auffassung
ohne weiteres auch das Summepiskopat über die in seinen Gebieten belegenen
Kirchen zu; es entstand also eine neue „Landeskirche““. Aus besonderen Gründen
jedoch wurde ihm in seinen schles wigschen Gebieten das Summepisko—
vat arg beschnitten.
Die ihm zugesprochenen Inseln Alsen und Arö hatten von jeher unter dem
Bistum Fühnen (Odense) gestanden. Zur besseren Durchführung der Reformation
hatte Christian 111. sie eine Zeitlang von Flensburg aus visitieren lassen “),
1540 aber waren sie an Fühnen zurückgegeben worden. Königinwitwe Dorothea
machte dann 1800 Pastor Berndes in Broacker zu ihrem Propsten nicht nur
über Sundewitt, sondern auch über Alsen und Arö, also über ihr ganzes Gebiet.
Friedrich II. protestierte zwar dagegen, mochte aber des weiteren gegen seine
Mutter nicht vorgehen. Sobald sie aber gestorben war und Johann d. J. die
Aemter Sonderburg und Norburg übernommen hatte, übergab der König die
geistliche Gerichtsbarkeit über die Inseln wieder dem Odenseer Bischof. Offenbar
spielte hierbei ein dynastisches Interesse mit: durch den Bischof von Odense übte
er ja selber (als König von Danemark) die Kirchenhoheit aus und behielt so
in dem abgeteilten Gebiet noch eine Hand drin. „Als nun der Bischof und der
königliche Amtmann von Odense persönlich auf Alsen erschienen, um den Unter—
tanen den Eid abzunehmen, war Johann hierüber höchst entrüstet. Er berief
sich darauf, daß er sein Land bekommen habe, „wie sein Vater es genutzet ...
mit geistlichem und weltlichem Gericht“, ... ferner auf die Augsburgische Kon—
fession, wonach die weltliche Gewalt auch die geistliche Gerichtshoheit haben sollte,
und wies darauf hin, daß alle andern Herzöge in ihrem Gebiet auch volle Kirchen—
hoheit hätten. Doch der König ging auf diese Gründe nicht ein, sondern betonte,
daß die Kirchen in dem strittigen Gebiet stets unter dem Stift Fühnen gestanden
hätten“ “).
Mit der ihm eigenen Zähigkeit setzte Johann den Kampf fort und erreichte sogar,
dasi Kurfürst August von Sachsen und Herzog Ulrich von Mecklenburg sich als
Vermittler anboten und eine „Handlung“ in Odense stattfand (1574). Doch es
half alles nichts: der König blieb fest auf seinem Stück. Das einzige, was Johann
schlieslich erreichte, war die Kirchenhoheit über Sonderburg und Kekenis
Auf seinem festhändischen Schleswigschen Gebiete (Ghücksburg
mit Sundewitttth) dagegen hat Herzeg Jehann ebenso wie seine Nachkommen
ungehindert das Kirchenregiment ausgeübt. Zu dieser „Landeskirche“ gehörten
7 Kirchen, nämlich Glücksburger Schlosßkirche, Munkbrarup, Neukirchen, Vro
acker, Nübbel, Satrup und Ulderup. Das Ländchen hatte wie ein eigenes Hof-,
so auch ein besonderes Konsistorialgericht; als Visitator (Propst) wirkte der jedes—
malige Glücksburger Hofprediger.
Auch über seine hohsteinischen Gebiete („das Fürstentum Plön““)
hatten Herzog Johann wie seine Nachfolger das volle Summepiskopat. Zu dieser
„Landeskirche“ gehörten folgende 10 Kirchen: Stadt Plön, im Klostergebiet (Amt)
Ahrensböt: Ahrensbök, Curau, Gnissau, Süsel, Ratekau und Gleschendorf, im
Amte Reinfeld: Reinfeld und Zarpen, im Amte Rethwisch: Kl. Wesenberg.
So war diese „Landeskirche“ immerhin groß genug, um unter fürsorglichen Landes—
15) Paul Langendorfin Mordelbingen III, S. 374.
14) A. a. O. S. 3z75.