B. 2, K. 1, 5 13. Kirchenreg. Johanns d. A.
Erst Herzog Johanns Fundationsaktevom 6. Febr. 1567 stellte
die Trivialschule auf eine tragfähige Grundlage“). Der Herzog ließ ein stattliches
Gebäude errichten und stiftete zur Unterhaltung der Schule außer den bisher vor—
handenen Mitteln ein Kapital von 6000 Mark, das auf seinen Befehl durch
Propst Boie aus den Kapitalien der vermögenderen Kirchen der Haderslebener
Propstei zusammengebracht worden war. Zum Entgelt sollten die Kinder der
Priester und der Haderslebenschen Amtsuntertanen bei der Aufnahme in die
Schule vor andern bevorzugt werden, auch sollte ihnen das Institut der „Lauf—
küster“ (KO S. 83) besonders zugute kommen: nicht nur auf eine Meile, wie
die KO vorschreibt, sondern auf zwei Meilen Entfernung von der Stadt sollten
die Küstereien niemanden anders als den betreffenden Schülern verlehnt werden.
Die so bevorzugten Landeskinder sollten später auch im heimischen Kirchendienst
bevorzugt werden. Man sieht aus diesen Bestimmungen, daß der Hauptzweck der
Gründung war, für die Bevölkerung des Amtes, wegen derer dänischer Sprache
es schwerer war, geeignete Bewerber um die Pfarrstellen zu finden “), einen ein—
heimischen, der Volkssprache kundigen Pfarrerstand zu schaffen — wiederum ein
Beweis der hohen Einsicht des Herzogs in die kirchlichen Notwendigkeiten“).
Die Schule sollte fünf Klassen und fünf Lehrer haben, einen Rektor und einen
Konrektor, beide promovierte Magistri artium, einen musikkundigen Kantor,
der auch den Kirchenchor versorgen und „mit den Kindern vor Leich gehen“ sollte,
sowie zwei „Locaten oder Collaboratores“ für den niederen Unterricht. Ausier
freier Behausung sollten diese Lehrer 180, 100, 70, 50 Mark Lübisch erhalten.
Durch eine Stiftung von 1571 (QuuFe5, S. 223- 25) gab der Herzog noch
einmal 3000 Mark her, wodurch die Besoldung der Lehrer auf 200, 150, 100,
80 und 70 Mark erhöht wurde, für die damalige Zeit recht ansehnliche Gehälter.
Als „Beschützer und Handhaber“ der Schulordnung wurden vier „Conser-
vatores' bestellt: der Propst, der „vornehmste Kirchherr“ der Propstei Haders—
leben, ein studiertes Mitglied der Kanzlei und der „vornehmste“ Bürgermeister
der Stadt. Ein oder zwei Konservatoren, bestimmt aber der Propst samt den
Pastoren und Kaplanen der Stadt, sollten einmal im Monat am Sonnabend
nachmittag die Schule visitieren.
Alle Winkelschulen, durch welche „dieses Trivial möchte geschwächt und ver—
hindert werden“, wurden verboten, dagegen eine Deutsche ()) Schreib- und Rechen
ꝛu) Abdruck der Akte s. Qu. u F. 5, S. 217- 222.
*0) Auch sonst war ja in unserm Lande ein Mangel an „gelehrten Leuten““. Aber wo die
Kirchensprache deutsch (niederdeutsch) war, konnte dieser Mangel durch Import aus Nord ⸗
deutschland, ja auch aus den Niederlanden unschwer gedeckt werden.
21) Diese Absicht wird in der Einleitung der Stiftungsurkunde auch offen ausgesprochen.
Hier wird die Stiftung der Schule ausdrücktich damit begründet, daß „sonderlich in diesem
unserm Orte (dieser Gegend), da die Dänische Sprache im Gebrauch und Schwange ist, großer
Mangel und Gebrech von gelehrten Leuten (sich) befinde, wodurch endlich Verfäumnis und
Verachtung des göttlichen Wortes entstehen und dadurch der Zorn des allmächtigen Gottes ver—
ursacht werden könnte.“ Im übrigen hat diese Rücksicht auf die dänisch sprechende Bevölkerung
nicht etwa dazu geführt, daß die Schulsprache dänisch war oder das Dänische ertra gelehrt
wurde. Letzteres geschah in Hadersleben ebenso wenig wie in deutschen Gegenden Deutsch ge—
trieben wurde. Die Sprache, die man lernte, war ausschließlich die lateinische, die Sprache der
zelehrten Bildung. Soweit der Unterricht nicht in dieser erteilt wurde, geschah er auf Deutsch,
erst niederdeutsch, später hochdeutsch, denn das war in dieser Gegend des dänischen Patois die
Sprache der höheren Kultur. So ist denn bis 1850 die Haderslebensche Gelehrtenschule allezeit
eine deutsche Bildungsanstalt in dänischer Umgebung gewesen, und eben darin hat ihre besondere
Bedeutung gelegen.