Full text: 1517 - 1721 (2)

Haderslebener Gelehrtenschule 
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schule gestattet. Armer Leute Kinder sollten freien Unterricht genießen, die besser 
Gestellten 6 Schilling Lübisch Eintrittsgeld und halbjährlich 4 Schillinge bezahlen, 
dazu im Winter je ein Fuder Holz liefern. 
Aus der weiteren Geschichte des Gymnasiums sei nur mitgeteilt, daß König 
Friedrich II. im Jahre 1584 *), um begabten, aber armen Jungen den Besuch 
der Schule zu erleichtern, eine Kommunität, d. h. einen freien gemeinsamen 
Mittagstisch schuf. An diesem sollten 10 Schüler sowie auch die fünf Lehrer teil— 
haben, letztere, um die Aufsicht zu führen. Die Kosten wurden für die Person 
auf 24 Thaler jährlich berechnet. Die Aufsichtführenden hatten besonders darauf 
zu achten, daß Tischgebet, Gesang und Unterhaltung ausschließlich in lateinischer 
Sprache geschah; der Vorschneider bei Tische hatte zu bestimmten Zeiten ein 
Kapitel aus der Bibel zu verlesen. Das Kapital, das zur Stiftung dieser Kom— 
munität erforderlich war, 6000 Thaler, war abermals dem Vermögen der Propstei— 
klirchen entnommen worden. Die Benefiziaten der Kommunität sollten allein 
zus Amt und Stadt Hadersleben genommen werden, dagegen aber auch vor andern 
dem König zu Diensten verpflichtet sein und bleiben, namentlich stets seines An— 
vesens in der Schlosskirche singen und „aufwarten“. 
Um Mitternacht zwischen dem J. und 2. Oktober 1580 endete Herzog Johann 
sein reichgesegnetes Leben, als Vater des Vaterlandes und Nährer der Kirchen 
oon seinen Untertanen aufrichtig betrauert. Erst am 14. Februar 1581 erfolgte 
die feierliche Beisetzung im Schleswiger Dom, bei welcher der vornehmste Geistliche 
des Landes, der Superintendent Paul von Eitzen, die Leichenrede hielt. 
Da der Herzog ohne Leibeserben starb, wurde sein Anteil zwischen seinem Bruder 
Adolf und seinem Brudersohne König Friedrich geteilt, und zwar derart, daß an 
den König Amter und Städte Hadersleben (mit Törninglehn) und Rendsburg, 
an Herzog Adolf Stadt und Amt Tondern, die Landschaften Nordstrand und 
Fehmarn, sowie die Klöster Lügumkloster und Bordesholm fielen. Won dem mit— 
seren Teile Dithmarschens fiel der südliche Teil an den König, der nördliche an 
Herzog Adolf. 
Seitdem haben wir statt der Dreiteilung des Landes 
eine Zweiteilung, die in dem bezeichneten Umfange im 
Herzogtum Schles wigbis 1717, im Herzogtum Holstein 
bis 17603 bestand, also ca. 130, bzw. 180 Jahre. Eben wegen dieses 
längeren Bestandes ist die Scheidung zwischen Königlichem und Gottorfischem Ge— 
biet sowohl in kultureller, wie nationaler, wie auch kirchlicher Beziehung nicht 
ohne Wirkung gewesen. Die gemeinsame Regierung des adeligen Gebietes wurde 
nunmehr in jährlichem Wechsel von König und Herzog ausgeübt. 
§14. Das Gottorfer Kirchenregiment, 185860 — 1059. 
1. Die summi Episcopi. 
Am 1. Oktober 15860 starb Herzog Adolf zu Gottorf und ward am 18. No— 
vember im Schleswiger Dom beigesetzt. Sein Interesse für Religion und Kirche 
ist wohl nicht sonderlich stark gewesen: dafür war er zu sehr auf weltliche Ziele 
eingestellt. Dennoch konnte sein Leichenredner mit Recht von ihm rühmen, daß er 
2) Urkunde s. Qu u F 5, S. 225 fj.
	        
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