Full text: 1517 - 1721 (2)

B. 2, K. 1, 9 14. Gottorfer Kirchenreg. 1886 — 1059 
selbstverständlich damals die Kirchenhoheit mit der Landeshoheit verknüpft gedacht 
wurde. 
2. Generalpropst Jacob Fabricius d. A. 
Herzog Adolfs Superintendent Paul von Eitzen überlebte nicht nur seinen 
gnädigen Herrn und Gönner, sondern auch dessen Söhne Friedrich und Philipp, 
and wurde auch von Herzog Johann Adolf bei seiner Würde erhalten. Er ist erst 
am 25. Febr. 1598 gestorben. Weil jedoch in seinen letzten Lebensjahren die 
körperlichen und geistigen Kräfte stark abnahmen, ward ihm 1593 in der Person 
des Mag. Jacob Fabricius (1893 — 1040) ein Gehilfe im Aufsichtsamte, vor 
allem zur Verrichtung der Generalvisitationen beigegeben. Dieser gleichermasien 
durch wissenschaftlichen Sinn, in— 
nige Frömmigkeit und unendlich 
fleißige Arbeit ausgezeichnete 
Mann steht seitdem im Mittel— 
punkte des Gottorfer Kirchenlebens 
und muß deshalb ausführlich ge— 
würdigt werden). 
Jacob Schmidt (erst als 
„Gelehrter“ legte er sich den Na— 
men Fabricius bei) ist am 30. Ja— 
nuar 1560 in Tondern als Sohn 
des Zollverwalters gleichen Na 
mens zu Rendsburg und der Ton 
dernschen Bürgerstochter Maria 
Heichsen geboren. Sein Vater 
starb schon 1869. Er besuchte 
1569— 77 die Flensburger'), dann 
drei Jahre die berühmte Lünebur. 
ger Schule. 1581— 83 theologi— 
sches Studium in Helmstedt, wo 
namentlich Hofmann und Heshusen 
seine Lehrer waren. Anderthalb 
Jahre in seiner Tondernschen Hei— 
mat privatisierend, ging er im 
Herbst 1584 nach Rostock und 
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zssierte Frau in Husum und Umgegend auf die kirchlichen Verhältnisse übte. Auch Königin 
Sophie, welche für ein dem Schwiegersohn gegebenes Darlehn von 200 000 Thalern die 
Aemter Kiel, Bordesholm und Neumünster als Pfand besaß und von 16006 bis 16010 auch in 
Verwaltung hatte, hat während der Zeit in diesen Aemtern auch die Kirchenhboheit ausgeübt. 
Sie bekam dann die Aemter Apenrade und Lügumkloster zur Nießung und Verwaltung durch 
eigene Beamte, somit auch dort die Kirchenhoheit. Qu S. II, 2, 100. 
) Was wir bisher über ihn wusitten, stammt hauptsächlich aus Mollers (I, 103 ff.) und 
Kraffts (S. 367 f.) Angaben. Neuerdings aber sind wir durch Ander. (S. 329 ff.) auf 
die von ihm selber hinterlassenen Memoiren, welche in der Kön. Bibl. Kop. (Thotts 
Saml. Nr. 1928 b, Heliegen, aufmerksam gemacht worden. Für die Jugendzeit ausführlicher, 
sind diese Aufzeichhnungen für die Amtszeit sehr knapp und kurz, dafür aber bedeutend zuver⸗ 
lässiger als die bisherigen Quellen. Auch mir haben sie vorgelegen und sind in meiner 
Arbeit über „den Kryptokalvinismus am Gottorfer Hofe unter Johann Adolf“ (Bu Mes, 
S. 347 ff.) benutzt worden. Außer auf diesen Aufsatz weise ich für das folgende besonders auf
	        
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