B. 2, K. 1, 9 14. Gottorfer Kirchenreg. 1886 — 1059
selbstverständlich damals die Kirchenhoheit mit der Landeshoheit verknüpft gedacht
wurde.
2. Generalpropst Jacob Fabricius d. A.
Herzog Adolfs Superintendent Paul von Eitzen überlebte nicht nur seinen
gnädigen Herrn und Gönner, sondern auch dessen Söhne Friedrich und Philipp,
and wurde auch von Herzog Johann Adolf bei seiner Würde erhalten. Er ist erst
am 25. Febr. 1598 gestorben. Weil jedoch in seinen letzten Lebensjahren die
körperlichen und geistigen Kräfte stark abnahmen, ward ihm 1593 in der Person
des Mag. Jacob Fabricius (1893 — 1040) ein Gehilfe im Aufsichtsamte, vor
allem zur Verrichtung der Generalvisitationen beigegeben. Dieser gleichermasien
durch wissenschaftlichen Sinn, in—
nige Frömmigkeit und unendlich
fleißige Arbeit ausgezeichnete
Mann steht seitdem im Mittel—
punkte des Gottorfer Kirchenlebens
und muß deshalb ausführlich ge—
würdigt werden).
Jacob Schmidt (erst als
„Gelehrter“ legte er sich den Na—
men Fabricius bei) ist am 30. Ja—
nuar 1560 in Tondern als Sohn
des Zollverwalters gleichen Na
mens zu Rendsburg und der Ton
dernschen Bürgerstochter Maria
Heichsen geboren. Sein Vater
starb schon 1869. Er besuchte
1569— 77 die Flensburger'), dann
drei Jahre die berühmte Lünebur.
ger Schule. 1581— 83 theologi—
sches Studium in Helmstedt, wo
namentlich Hofmann und Heshusen
seine Lehrer waren. Anderthalb
Jahre in seiner Tondernschen Hei—
mat privatisierend, ging er im
Herbst 1584 nach Rostock und
ια ιια Sοι αÜ
— — — — —*8 7777 7—
zssierte Frau in Husum und Umgegend auf die kirchlichen Verhältnisse übte. Auch Königin
Sophie, welche für ein dem Schwiegersohn gegebenes Darlehn von 200 000 Thalern die
Aemter Kiel, Bordesholm und Neumünster als Pfand besaß und von 16006 bis 16010 auch in
Verwaltung hatte, hat während der Zeit in diesen Aemtern auch die Kirchenhboheit ausgeübt.
Sie bekam dann die Aemter Apenrade und Lügumkloster zur Nießung und Verwaltung durch
eigene Beamte, somit auch dort die Kirchenhoheit. Qu S. II, 2, 100.
) Was wir bisher über ihn wusitten, stammt hauptsächlich aus Mollers (I, 103 ff.) und
Kraffts (S. 367 f.) Angaben. Neuerdings aber sind wir durch Ander. (S. 329 ff.) auf
die von ihm selber hinterlassenen Memoiren, welche in der Kön. Bibl. Kop. (Thotts
Saml. Nr. 1928 b, Heliegen, aufmerksam gemacht worden. Für die Jugendzeit ausführlicher,
sind diese Aufzeichhnungen für die Amtszeit sehr knapp und kurz, dafür aber bedeutend zuver⸗
lässiger als die bisherigen Quellen. Auch mir haben sie vorgelegen und sind in meiner
Arbeit über „den Kryptokalvinismus am Gottorfer Hofe unter Johann Adolf“ (Bu Mes,
S. 347 ff.) benutzt worden. Außer auf diesen Aufsatz weise ich für das folgende besonders auf