Full text: 1517 - 1721 (2)

B. 2, K. 1, 8 14. Gottorfer Kirchenreg. 1880 -1050 
3. Kryptokalvinismus am Gottorfer Hofe (1000 1016). 
Herzog Johann Adolf hat sich in der Kirchengeschichte unseres Landes dadurch 
einen iblen Namen gemacht, daß er in das durchaus lutherische Gebiet die „leidige, 
verdammte Calvinisterei einzuschieben““”) sich bemüht hat. 
Mit diesen kalvinisierenden Bestrebungen stand er unter den deutschen Fürsten 
ja nicht allein. Gerade in dem ersten Viertel des 17. Jahrhunderts macht sich in 
den lutherisch-reformierten Landen bei Fürsten, Adeligen und „Gelehrten“ eine 
starke Hinneigung zum Kalvinismus bemerkbar. Dieser empfahl sich ihnen als 
die feinere, gebildetere Religion, als die Vollendung der Reformation über das im 
Halben stecken gebliebene Luthertum hinaus ). 
Johann Adolf hatte die Hinneigung zum Reformiertentum bei seinem langen 
Aufenthalt am hessischen Hofe in sich eingesogen. Durch die aus Hessen importierten 
herzoglichen Räte, aber nicht durch diese allein, sondern auch durch den zwar aus 
Dithmarschen stammenden, aber in Heidelberg ausgebildeten Kanzler Nikolhaus 
Junge wurde diese Neigung mit der Zeit immer stärker entwickelt und führte 
schließlich zu Maßnahmen, welche man, ohne damit ein Werturteil über den Kal— 
binismus auszusprechen, nur höchlich bedauern kann, trotzdem oder gerade weil sie 
chließlich doch erfolglos verpufft sind. Denn so haben sie zu nichts weiterem ge— 
führt als zu einer überflüssigen Beunruhigung der Gottorfschen Kirche, zu trau— 
rigem Zwiespalt im Schosße der fürstlichen Familie und zu einer unverdienten 
Brüskierung des trefflichen geistlichen Leiters des Gottorfschen Kirchenwesens. 
Obwohl kein theologischer Fanatiker und kein so spitzfindiger Ketzerrichter wie 
Eitzen, war Fabriicius doch ein überzeugter Lutheraner. Wie sein Vorgänger 
stand er auf scharfer Wacht gegen den Kalvinismus. Um so tiefer mußte es den 
treuen Diener seines jungen fürstlichen Herrn betrüben, als er bei diesem je länger 
desto mehr eine bedenkliche Hinneigung zu solcher leidigen „Irrlehre“ bemerkte. 
Es währte zwar recht lange, ehe die Abneigung des Fürsten gegen die lutherische 
Landesreligion zum offenen Ausdruck kam. Auch er war kein Fanatiker, und die 
ympathische, würdige Persönlichkeit des Hofpredigers ermöglichte ein freundliches 
— 
in der besonderen Verehrung, welche die gut lutherisch erzogene und gesinnte Her— 
Sinne der KO anerkannt gewesen. Mun wurde jede Verbindung des Got— 
rorfer Oberhirten mitdem Stiftunddamitjedeüberdas Gottorfer 
Hebiet hinanusreichende Funktion aufgehoben. Ueber Eitzen lag noch 
twas von dem Glanze des Schleswiger Bistums — Fabricius war der erste, der in unserm 
Lande rein und recht die Stellung eines „Generalsuperintendenten“ im später üblichen Sinne 
nehatte: eines fürstlichen Oberbeamten für das kirchliche Ressort. Dementsprechent wurde er 
auch, wie andere Hofbeamte, mit Bargehalt aus der fürstlichen Kasse und gewissen Natural- 
ieferungen, zu den u. a. auch eine „Hofkleidung“ gehörte, besoldet. Er war im Hauptamt 
ürstlicher Oberhofprediger und verwattete als solcher, gewissermaßen im Nebenamt, das 
zeistliche Aufsichtsamt. Für die fürstliche Auffassung seiner Stellung ist es charakteristisch, daß 
er vor 1650 in der Regel als „unser Propst“ oder „Generalpropst“, nicht als „Superintendent“ 
bezeichnet wird. An letzterer Bezeichnung hing eben noch etwas vom „Supperattendenten edder 
Biscoppe“ der KO. Doch ist diese Unterscheidung keineswegs konsequent durchgeführt worden. 
Auch schon vor 1035 kommt die Bezeichnung als „Generalsuperintendent“ gelegentlich vor. 
Wal. Andr. S. 334, A.) 
iu) So drückt sich Leonhard Hutterus aus. 
) Das bekannteste Beispiel ist ja der Uebertritt Johaun Sigismunds von Brandenburg 
um reformierten Bekenntnis (1614), ein Ereignis, das zu den bedenklichsten kirchlichen Folgen 
zgeführt hat.
	        
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