Full text: 1517 - 1721 (2)

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B. 2, K. 1, 6 15. Kirchenreg. Christians IV., 1888 - 1048 
Auch in theologisch-kirchlicher Richtung unterschied Christian IV. 
sich stark von Johann Adolf und dessen Sohn. Unter Friedrich II. war der 
von Hemmingsen geführte Philippismus die durchaus herrschende Richtung im 
Lande gewesen. Der junge König schloß sich mit Begeisterung der von Resen 
und später von Brochmand geführten streng lutherischen Richtung an und 
führte sie im Königreich zum absoluten Siege. Die kalvinistischen Regungen, die 
sich zu ungefähr derselben Zeit wie in Gottorf auch in Dänemark zeigten, wurden 
dort gewaltsam unterdrückt. Gegen den sich einschleichenden Katholizismus war der 
König derart auf der Hut, daß er (wegen der Nähe des jesuitischen Braunsberg) 
den dänischen Jünglingen den Besuch der Universität Königsberg verbot. Auch 
für unser Land ist diese Stellungnahme des Königs von Bedeutung gewesen: von 
seiner Zeit an bis hin zum Siegdes Pietismuszeigtsich 
ein harakteristischer Gegensaß zwischen dem fürstlichen 
und dem königlichen Anteil. Während dort trotz des Eitzenschen 
Priestereides eine gewisse konfessionelle Lauheit verblieb, kam es im königlichen 
Anteil zu einer Vorherrschaft des strengen Luthertums. 
2. Unterordnung der Adelskirchen unter die landesfürstliche Aufsicht, 1036. 
In die Regierungszeit Christians 1IV. fällt der sog. FJojährige Krieg. 
Zweimal hat seine Furie auch unser Land durchzogen, einmal im sog. Kaiserlichen 
Krieg (l627— 29) und sodann im schwedisch-dänischen Krieg (1043 44). Es ist 
nicht unsere Aufgabe, diese Kriegszüge und ihre traurigen Folgen hier zu beschrei— 
ben 'a). Es versteht sich von selbst, daß in diesen Kriegssahren nicht nur das 
kirchliche Leben stark gelitten hat: auch auf die moralische Haltung der Bevölkerung 
haben sie im hohen Maße übel gewirkt. Freilich darf man in dieser Beziehung 
auch nicht übertreiben und alle üblen Erscheinungen dem grosien Kriege zuschreiben: 
erstlich liegt doch zwischen den beiden Kriegszügen eine vierzehnjährige Friedens— 
periode, während welcher das Land sich wieder erholen konnte, und sodann ist es 
doch nicht so, daß die viel beklagten Mängel im religiösen und sittlichen Leben 
unseres Volkes sich erst mit und durch diese Kriege eingestellt hätten. Die lange 
Friedensperiode, deren unser Land sich vorher hatte erfreuen dürfen, hat, vom 
religiös-sittlichen Standpunkte aus angesehen, auch wahrlich nicht lediglich erfreu— 
liche Früchte erbracht. Gerade der relative Wohlstand, der in unferm Lande 
herrschte, hat dahin gewirkt, daß Irreligiosität, Lurus, Verschwendung und lare 
Moralität sich breit machte. In gewisser Beziehung haben da die Kriegsnöte 
sogar ihr Gutes gehabt: sie haben das Gewissen der Negierenden geweckt und sie 
erkennen lassen, daß sie ihre landesväterliche Christenpflicht als „Hüter der ersten 
und zweiten Tafel“ bisher nicht voll erfüllt hatten. Gemäß der durchaus alt. 
—AD allgemeinem 
Unglück die Strafe des über sein Volk erzürnten allmächtigen Gottes: es schien 
die Pflicht der von Gott gesetzten Obrigkeit zu sein, alles zu tun, damit der Zorn 
lassung desselben zu einem Gesetz zu machen oder sie auch nur zu erlauben (wiederum im Gegen 
satze zu Johann Adols), gestattete sich aber persönlich, sein Töchterchen Elisabeth ohne 
Eroreismus taufen zu lassen und erhob diese Art der Taufe in einem Vorrecht aller dänischen 
Königskinder! 
ꝰa) Die Leser mögen sich darüber aus der allgemeinen Landesgeschichte unterrichten. 
6) Vagl. damit die neutestamentliche, das Armut, Mot und Leid den Erben des ewigen Lebens 
uum Besten dienen muß!
	        
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