Full text: 1517 - 1721 (2)

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§17. Das Kirchenregiment während der Regierung Christians V., 
1670- 1099. 
1. Die summi EFpiscopi im Streit. 
Nach dem Tode Friedrichs III., 9. Februar 1070, folgte ihm sein 24jähriger 
ältester Sohn, Cherist ian V. Er ähnelte in manchen Stücken seinem Groß— 
vater, dem grosien Christian 1V., war im Gegensatz gegen seinen verschlossenen 
Vater umgänglich, freundlich und gutmütig, dabei aber stark von seiner nun zu 
so stolzer Höhe erhobenen Königswürde überzeugt, kriegerisch gestimmt, ohne 
zgeistige Interessen und ohne sonderliche Geisteskräfte, deshalb leicht von seiner 
Umgebung beeinflustbbar, zu leiblichen Erzessen geneigt, insonderheit ein wilder 
Jäger. Im ganjen hat seine lange Regierung seinen Ländern kein Glück gebracht. 
1007 wurde er mit der hes 
sischen Prinzessin Charlotte 
Amalie vermählt. Da deren 
Mutter eine brandenburgische 
Prinzessin war, knüpfte schon diese 
Ehe eine Verbindung des däni— 
schen Königshauses mit Branden 
burg, die in wechselnder Richtung 
auch in politischer Hinsicht wäh— 
rend der Regierung Christians V. 
virksam geworden ist. Kirchlich 
»edeutsam war es, daß die Königin 
dem reformierten Bekenntnis an— 
gehörte. So wurde die fromme 
Frau zur Schutzpatronin der in 
föniglichen Landen sich aufhalten— 
den Reformierten und hat als 
solche der reformierten Gemeinde 
n Altona manche Dienste geleistet. 
Hlücklich war die Ehe nicht; ein 
seter Schatten wurde auf sie ge 
worfen durch das Verhältnis des 
Königs zu Sofie Amalie Moth, 
später zur Gräfin von Samsöser 
höht, das von seiner Thronbestei— 
gung bis an seinen Tod währte. 
Was den König in seinen politischen Ideen oöder richtiger Instinkten beherrschte, 
war der von Jugend an eingesogene Haß gegen Schweden und das mit diesem 
s der Muhbe wert, die ursprungliche Bindungder Kieler Fakultät an das ev. 
nuth. Bekenninis des Landes hier festzunageln. In den Oktober 1005 vom Herzog 
bestätigten Statuten der Fakullat heißt es, nachdem die Nowwendigkeit bestimmter Symbole 
neben der als absokute Morm geltenden Heiligen Schrift dargelegt ist, in Tit. I. de Formula 
fidei: 3. In Serenissimis (Serenissimi?) Ducatibus Slesvico-lIIolsaticis pro sormula 
ftidei sunt libri symholici, quos omnes Ecclesiac, Scholae et Academiae Lu- 
thheranac amplectuntur, videlicet invariala Augcustana Consessio, ejus Apologia, 
Articuli Smalcaldici et uterque Catechismus Lutheri. 4. Hlisce obtringuntur 
omnes, qui professionem Theéeoloficam in Acoademia Christian-Albertina Kilio-—
	        
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