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§17. Das Kirchenregiment während der Regierung Christians V.,
1670- 1099.
1. Die summi EFpiscopi im Streit.
Nach dem Tode Friedrichs III., 9. Februar 1070, folgte ihm sein 24jähriger
ältester Sohn, Cherist ian V. Er ähnelte in manchen Stücken seinem Groß—
vater, dem grosien Christian 1V., war im Gegensatz gegen seinen verschlossenen
Vater umgänglich, freundlich und gutmütig, dabei aber stark von seiner nun zu
so stolzer Höhe erhobenen Königswürde überzeugt, kriegerisch gestimmt, ohne
zgeistige Interessen und ohne sonderliche Geisteskräfte, deshalb leicht von seiner
Umgebung beeinflustbbar, zu leiblichen Erzessen geneigt, insonderheit ein wilder
Jäger. Im ganjen hat seine lange Regierung seinen Ländern kein Glück gebracht.
1007 wurde er mit der hes
sischen Prinzessin Charlotte
Amalie vermählt. Da deren
Mutter eine brandenburgische
Prinzessin war, knüpfte schon diese
Ehe eine Verbindung des däni—
schen Königshauses mit Branden
burg, die in wechselnder Richtung
auch in politischer Hinsicht wäh—
rend der Regierung Christians V.
virksam geworden ist. Kirchlich
»edeutsam war es, daß die Königin
dem reformierten Bekenntnis an—
gehörte. So wurde die fromme
Frau zur Schutzpatronin der in
föniglichen Landen sich aufhalten—
den Reformierten und hat als
solche der reformierten Gemeinde
n Altona manche Dienste geleistet.
Hlücklich war die Ehe nicht; ein
seter Schatten wurde auf sie ge
worfen durch das Verhältnis des
Königs zu Sofie Amalie Moth,
später zur Gräfin von Samsöser
höht, das von seiner Thronbestei—
gung bis an seinen Tod währte.
Was den König in seinen politischen Ideen oöder richtiger Instinkten beherrschte,
war der von Jugend an eingesogene Haß gegen Schweden und das mit diesem
s der Muhbe wert, die ursprungliche Bindungder Kieler Fakultät an das ev.
nuth. Bekenninis des Landes hier festzunageln. In den Oktober 1005 vom Herzog
bestätigten Statuten der Fakullat heißt es, nachdem die Nowwendigkeit bestimmter Symbole
neben der als absokute Morm geltenden Heiligen Schrift dargelegt ist, in Tit. I. de Formula
fidei: 3. In Serenissimis (Serenissimi?) Ducatibus Slesvico-lIIolsaticis pro sormula
ftidei sunt libri symholici, quos omnes Ecclesiac, Scholae et Academiae Lu-
thheranac amplectuntur, videlicet invariala Augcustana Consessio, ejus Apologia,
Articuli Smalcaldici et uterque Catechismus Lutheri. 4. Hlisce obtringuntur
omnes, qui professionem Theéeoloficam in Acoademia Christian-Albertina Kilio-—