Full text: 1517 - 1721 (2)

210 B. 2, K. 1, 9 17. Kirchenreg. z. Z. Christians V. 
laufe““, Wittenb. 1004. Grossius erwirkte nicht nur ein Verbot dieser Schrift 
für Pommern, sondern auch einen Haftbefehl des Kurfürsten gegen den Versasser. 
Jedoch der Danziger Rat verweigerte seine Auslieferung, der Danziger Theologe 
H. Joh. Bot s a dh nahm sich seiner an und verteidigte seine Sache gegen Grossius 
brieflich und literarisch („Der Anti-Syncretistische Wegweiser“, 16060). Botsack, 
sein Kollege D. Joh. Mautisch, Calov und der Greifswalder Professor Dan. 
Lagus haben den Kampf gegen Grossius noch weiter fortgesetzt?“); Schwartz selber 
aber, der sich auch in Danzig vor den Verfolgungen des Kurfürsten nicht völlig 
sicher fühlte, entwich dem Kampfplatz 1004. Die Absicht, zu Wittenberg den 
Doktor zu machen und dort zu lehren gab er aus Mangel an Mitteln auf und 
begab sich über Preußen, Kurland, Liefland und Finnland nach Stockholm. 
Mit großer Stimmenmehrheit zum Pastor der dortigen deutschen Gemeinde ge— 
wählt, verzichtete er zu Gunsten seines Mitbewerbers auf dies Amt und zog die 
Vertretung des erkrankten ersten Hofpredigers vor. Als dieser 10608 gestorben 
war, wünschte tatsächlich die Königin ihn als Nachfolger desselben, sie konnte 
jedoch solchen Wunsch nicht durchsetzen, da die Stelle nur mit einem Einheimischen 
besetzt werden durfte. Als Ersatz verschaffte ihm die Herrscherin eine Professur 
an der neugegründeten Universität Lumd und die Stelle eines deutschen Predigers 
am dortigen Dom. 1672 erhielt er auf königlichen Befehl als erster von allen 
den theologischen Doktortitel und bekleidete 1073 sogar das Rektorat. 
Auch seine akademische Wirksamkeit in Lund ward von Anfang an von heftigen 
Streitigkeiten begleitet. Einem gleich bei der Einweihung der Universität sich 
erhebenden Rangstreit folgte 1009 ein viel schlimmerer mit dem Bischof von 
Schonen (Skaane) und erstem theologischen Professor Peter Winstrup. 
Gegen diesen erhob Schwartz Anklage auf Vernachlässigung seines Amtes, Untreue 
gegen den König und Irrlehre, letzteres wegen- eines zum Lobe G. Calixts ver— 
faßten Epigramms Winstrups. Schon war unter den schwedischen Professoren 
reine Bewegung im Gange, welche auf Entfernung ihrer deutschen Kollegen, in— 
sonderheit Schwartzens, von der Universität gerichtet war, doch hielt er sich für 
diesmal noch, nachdem er sich Winstrup gegenüber zu einer Abbitte verstanden 
batte. 
Der bedeutsamste Streit erhob sich jedech, al Samuel Pufendorf, 
deutscher Professer des Naturrechts an der Universität, im Jahre 1072 sein 
nachher so berühmt gewordenes Werk de Jure naturae et gentium ver— 
öffentlicht hatte. Bei der aufklärerischen Tendenz dieses Werkes war es kein 
Wunder, daß die orthodor gerichteten Kollegen, insonderheit Schwartz und Win— 
strup, sowie der Professor der Jurisprudenz Nicolaus Becmann in Aufregung 
gerieten und auf die Entfernung Pufendorfs hinarbeiteten. Schwartz, bis dahin 
Freund und Beichtvater Pufendorfs, verfertigte ein Verzeichnis der in dessen 
Werk gelehrten ketzerischen Irrtimer (Index quarundam novitatum ete.), 
welches, obgleich nur handschriftlich verbreitet, den ganzen schwedischen Klerus 
gegen den Aufklärer in Aufruhr brachte. Pufendorf wehrte sich durch Eingaben 
an den König gegen diese Beschuldigungen, und der Streit würde durch beider— 
seitiges Nachgeben beendigt worden sein, wenn nicht Becmann den Inder samt 
eigenen Glossen ohne Schwartzens Einwilligung in Gießen hätte drucken lassen 
(16073) und so auch die deutsche lutherische Theologenschaft gegen Pufendorf erregt 
0) Ueber den Verlauf dieses Kampfes unterrichten näher die von Schwartz gesammelten 
Epistolae de Syncretismo hodierno damnabili et noxio, 1004 und 605, neugedruckt 
iu Flensburg 1707.
	        
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