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B. 2, K. l1, 9 18. Kirchenreg. 1090 - 1721.
der große Kriegsheld am 11. Dezember 1718 in den Laufgräben der norwegischen
Festung Friedrichs hall von einer dänischen Kanonenkugel getroffen worden
war.
Unser Land durfte sich schon seit 1714 des Friedens erfreuen. Es hatte die
Erholung nötig: nicht nur die Feinde, sondern auch die Freunde hatten es gehörig
gebrandschatzt. Im Jahre 1711 hatte namentlich auf Seeland und in Kopen⸗
hagen, teilweise aber auch in unserem Lande die Pest gewütet. In den Jahren
1717ff. hatte die Westküste, vor allem Dithmarschen durch furchtbare Sturm—
fluten zu leiden. Aber immerhin, es war nun Friede im Lande.
Dieser wirkte sich in Schleswig allerdings anders aus als in Holstein. Dort
fühlte man sich auch im Gottorfschen Teil unter der besseren königlichen Ver—
waltung wohl geborgen; im herzoglichen Holstein dagegen stand man noch unter
Kriegsrecht und empfand die „vorläufige““ königliche Verwaltung als feindlichen
Gewaltakt. Der Administrator, obwohl völlig ohnmächtig, versuchte noch immer
weiter zu „regieren“ und schuf, indem er die Beamten an ihrem Treueid festhielt,
Gewissensnot und Verwirrung; die königliche Besatzung ging nicht immer rück—
sichtsvoll vor. Auch die Gottorfsche Landesuniversität Kiel litt schwer unter dem
Interim; von diesen Jahren an begann ihr immer sichtbarer werdender Nieder—
gang.
Während dessen trieb sich der rechtmäßige Erbe Gottorfs, Karl Friedrich,
seit 1715 für mündig erklärt, als Herzog ohne Land in der Welt umher. Als
der von ihm glühend verehrte Onkel Karl XII. gefallen war, hatte er die letzte
Stütze verloren. Seine Hoffnung, als Sohn der ältesten Schwester des Königs
dessen Thron zu erben, schlug fehl; statt seiner erlangte die jüngere Schwester
Ulritke Eleonore (171821741) die Krone. Er begab sich nunmehr ins
deutsche Reich, um dort seine holsteinische Krone zu suchen. Hannover und Berlin
fertigten ihn mit leeren Versprechungen ab, aber in Wien hatte er Glück: der
Kaiser zwang durch ein Pönalmandat den dänischen König, dem Herzog seinen
holsteinisschen Anteil herauszugeben. So konnte nun endlich wieder eine
reguläre Gottorfsche Regierung eingerichtet werden (1720): sie erhielt
hren Sitz in Kiel, ihr oberster Leiter wurde Graf von Bassewitz ).
Im Frieden zu Frederiksborg (3. Juli 1720) ging Dänemark im
übrigen leer aus; es bekam weder seine früheren südschwedischen Besitzungen wieder,
noch den erhofften Besitz in Pommern — hier bekam Brandenburg seinen Anteil.
Bremen-Verden, auf das Dänemark seit Christian IV. immer wieder seine Augen
geworfen hatte, kam an Hannover. Aber eins erreichte Dänemark doch: eine
europäiscche Garantie der Großmächte (Englands und
Frankreichs) für den ungestörten Besitz von Schleswig-
Gottorf.
Nun konnte König Friedrich endlich die vorläufige Angliederung des Gottorfer
Anteils in eine endgültige Einverleibung verwandeln. Das geschah
durch das Patent vom 22. August 1721 und die nachfolgende Huldigung der
Eingesessenen auf Schloß Gottorf am 3. und 4. September“). Diesmal ging
) Auch die oberste Kirchenregierung hatte von da an ihren Sitz in Kiel. Herzog Karl
Friedrich kam erst 1725 mit der russischen Kaisertochter Anna Petrowna an der Hand in sein
Land zurück.
) Die seit 1815 in den nationalen Kämpfen des 19. Jahrhunderts inmer wieder erbobene
Streitfrage, ob es sich 1721 nur um eine Angliederung des früher Gottorfschen Anteils an den
Königlichen oder um eine Inkorporierung des ganzen Herzogtums in das Königreich Däne⸗