Full text: 1517 - 1721 (2)

G S. Muhlius 
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Vermählung ist deshalb von Wichtigkeit, weil sie ihn zu einem näheren Verwandten 
des Präsidenten Magnus von Wedderkop machte — dieser war ein Bruder des 
Pastors, also Onkel der Gattin des Professors. Die hohe Verwandtschaft hat 
tief in Muhlius' Leben hineingewirkt: zunächst hat sie ihn hoch erhoben, späterhin 
ihm geschadet. Nach seines Schwiegervaters Tode 1097 wurde ihm ohne Be— 
fragung des Rats von der herzoglichen Regierung dessen Pastorat übertragen, 
jedoch der Rat legte Protest ein, und M. scheint den Dienst überhaupt nicht an⸗ 
getreten zu haben. Statt dessen wurde er 10898, also außerordentlich jung, erst 
31 Jahre alt, GSades Got 
torfer Anteils, Oberhof— 
prediger, Oberkonsistorialrat und 
Propst der Propstei Gottorf, doch 
blieb ihm das Kieler Professorat 
reserviert. Er konnte von Schles— 
wig aus sein akademisches Amt 
natürlich nur sehr notdürftig ver— 
walten. Trotzdem wurde er — 
16099 Kieler Ehrendoktor der Theo. 
logie — zusammen mit dem Ge— 
heimrat von Wedderkop 17060 zum 
perpetuus visitator et in— 
spector der Universität ernannt. 
Eine Frucht dieses gemeinsamen 
Amtes war das „Reglement und 
Verordnung“ für die Universität 
vom 24. Januar 1707). Ja, 
1708 wurde ihm sogar unter Über— 
gehung des verdienten Opitz die 
professio theol. primaria über— 
tragen. 
Zu solcher Höhe und damit auch 
zu einem beneidenswert hohen Ge— 
halt hatte ihn die Verwandt— 
schaft mit dem mächtigen Wedderkop erhoben — da trat infolge des Sturzes 
desselben (1709) auch für Muhlius eine bedeutende Verminderung der Gunst 
und des Einflusses, den er bisher bei Hofe genossen hatte, ein. Die Feinde, 
die er sich durch seine hochmütige und rechthaberische Haltung erworben hatte, 
erreichten sogar, daß vom Fiscal eine Anklage wegen widerrechtlicher Aneignung 
von Geldern gegen ihn erhoben wurde, die allerdings, da M. seine Unschuld nach— 
zuweisen vermochte, niedergeschlagen ward (1712) *). Auch seine theologische Hal— 
tung, die einseitige Begünstigung der pietistischen Partei, scheint bei Hofe nicht 
) Zu lesen in Muhlii Disscrtationes Historico-Theologicae'“ (Kiel 1715) S. 257 - 
72). Die Vorschrift 9 II, daß „in Theologia bey fleißiger Beobachtung des Studii Scrip- 
lurarii die Biblischen Bücher ohne Weitlaͤufftigkeit und Erörterung vieler Versionen und 
Streitigkeiten beydes quoad verum sensum ac praxin et usum“ ftursorisch gelesen werden 
sollen und durch verständige Behandlung der Theologia Thetica et Controversiarum 
„der Theologiae Scriptuariae auf dieser Academie mehr und mehr der Weg gebahnet werde“ 
zeigt den modernen, vom Pietismus berührten Theologen. 
10) Vgl. die Akten St. A. K. XX, 774.
	        
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