Full text: 1517 - 1721 (2)

Eitzens Theologie 
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der Auffassung von Himmel und Hölle als begrenzter Oertlichkeiten strengstens 
fest. Es klingt wie eine trübe Vorahnung moderner Verflüchtigung biblischer 
Begriffe, wenn Eitzen in einem Gutachten inbezug auf die Auffassungen Brenzens 
und Aegid. Hunnius schreibt: „Wie soll man hernacher predigen von der Taufe 
unseres Herrn Jesu Christi, da sich der Himmel aufgethan? item: wie soll man 
hernacher von der Auferstehung und Himmelfahrt Christi und von der Auferstehung 
der Toten am jüngsten Tage predigen? Ach Gott vom Himmel sieh darein und 
saß es dich doch erbarmen!“ 
922. Symbolische Feststellung der Kirchenlehre. 
Die Firierung der in einer Kirche geltenden religösen Lehre hat sich je und 
je hauptsächlich durch Kanonisation bestimmter Lehrschriften vollzogen, die wir 
als Symbohle bezeichnen (Symbolum urspr. — Wahrzeichen, Kennzeichen). 
So ist es in der alten Kirsche gewesen. Ursprünglich auf freie persönliche 
Autorität (die Worte des Herrn und seiner Apostel) gegründet, fühlt die wachsende 
Kirche das Bedürfnis, ihre gemeinsame Glaubensüberzeugung gegenüber anderen 
Religionen und unechter christlicher Lehre in autoritativen Bekenntnis— 
scheriffttein zu firieren. Im weiteren Verlauf werden dann diese Darstellungen 
des christlichen Glaubens zu Glaubensregeln, zu Symbolen im strengen 
kirchenrechtlichen Sinne, d. h. zu Formeln, an welchen entschieden werden kann, 
ob jemand wahrhaft christliche Lehre führe oder nicht. 
So ist es auch mit dem Luthertum gewesen. Zunächst bedarf es keiner 
Sypmbole: es gründet sich auf Gottes Wort, wie Marlin Luther es gepredigt und 
verstanden hat. Soweit es Symbole hat, sind es die altkirchlichen. An diesen 
Suymbolen und den durch sie verankerten Hauptdogmen der alten Kirche (Trinität, 
Zweinaturenlehre) hält die neue Glaubensgemeinschaft strenge fest, weis sich durch 
sie mit der einen, alten, katholischen Kirche verbunden und beurteilt alle, die an 
jenen Grundlehren rütteln, als Nichtchristen und strafwürdige Ketzer. Sié will 
überhaupt keine neue Kirche sein, sondern die wiederhergestellte resormata), von 
„papistischen“ Irrtümern und Mißbräuchen gereinigte eine alte Kirche dar— 
stellen. 
Allein, ob sie will oder nicht, sie wird tatsächlich doch zu eine Sonder 
kirsche. Geschichtliche Umstände nötigen sie, die von ihr gewonnenen neuen 
Glaubensüberzeugungen lehrmäßig darzustellen. Es gibt Confessiones, 
Glaubensbekenntnisse, hier und dort, mit grösierer oder geringerer Autorität, in 
denen die vom Papsttum, von andern reformatorischen Glaubensgemeinschaften, 
von Anabaptisten und andern Schwärmern abweichenden Glaubensüberzeugungen 
ausgesprochen und firiert werden. Diese spmbolischen Schriften des 
Luthertums sind recht eigentlich das, was die lutherische Kirche als Senderkirche 
konstituiert: in ihnen verfestigt sich lehrmäßig das Luthertum. Innere Lehrstreitig— 
keiten nötigten sodann die lutherischen Landeskirchen, aus der Mielheit der „Be— 
kenntnisse“ etliche zu kanonisieren, d. h. zu einer unverbrüchlichen Morm der 
Kirchenlehre zu machen. Das Endergebnis dieser symbolischen Auswahl 
ist das Konkordienbuch von 1880 . Erst durch Konkordienformel und Konkordien— 
) Eine entsrrechende Entwickelung gewahren wir in den sog. „reformierten“ Kirchengemein 
schaften, ja, man darf sagen: mit der zu Trident geschehenen genauen Firierung der Kirchen— 
lehre ist auch die angeblich „katholische“ zu einer Sonderkirche geworden.
	        
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