Full text: 1517 - 1721 (2)

Torgauer Bedenken, 15760 
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wort, in welcher der nachhaltige ÄArger Eitzens über die ihm von Andreae zu— 
gefügte „Veleidigung“ sich einen ziemlich groben Ausdruck schuf ( Komtk. S. 
107- 110). Mittlerweile schlug Herzog Johann seinem Bruder vor, einen Kon— 
vent der „vornehmsten Theologen“ für das ganze Land einschliesilich des 
Königlichen Anteils zu veranlassen. Darauf ging Herzog Adolf jedoch nicht ein: 
er berief vielmehr in der zweiten Hälfte des September seine eigenen Theologen 
zu einem unter Vorsitz seines Sup. abzuhaltenden Konvent in Schles— 
wig. 
Dieser Theologenkonvent, der freilich für die schleswig-holsteinische Symbol— 
geschichte bedeutsam genug war, ist von der bisherigen Geschichtsschreibung zu 
einem förmlichen Synodus provincialis aufgebauscht woerden. Lau (S. 278) 
und Jensen-Michelsen (III, 200) reden von 72, Muhlius lintro—- 
ductio ad hist. Chers. Cimbr. p. 102) und Krafft (a. a. O., Vorrede 
C 2 hb) von 77 Teilnehmern, ohne zu bedenken, dasi die Merkehrsverhältnisse da— 
maliger Zeit eine so zahlreiche Versammlung äusierst schwierig machten und dasi 
die „vornehmsten Theologen“ eines Fürstentums, denen nach der Sitte der Zeit 
derartige Beratungen obzuliegen pflegten, selbstverständlich nur eine kleine Elite 
der gesamten Geistlichkeit darstellten. Tatsächlich — das ergeben die Unterschriften 
des Gutachtens — waren in Schleswig nur 18 Geistliche versammelt, eine ver 
hältnismästig sogar sehr stattliche Zahl). Die Auswahl derselben wird durch 
von Eitzen geschehen sein; wir finden unter ihnen die auch sonst als seine phi 
lippistischen Freunde Bekannten. 
Ueber die VWerhandlungen des vom 18. bis 21. September tagenden Konvents 
ist nichts bekannt, erhalten aber ist das Gutachtender Theologen. Auch 
davon gab es bisher nur höchst inkorrekte Ueberlieferungen. Es ist mir jedoch ge 
lungen, das von Eitzens eigener Hand geschriebene Original im Dresdener Haupt 
staatsarchiv aufzufinden. Ein genaner Abdruck ist Konk. S. 218-228 gegeben. 
In diesem Gutachten bekennen die Gottorper Theologen ihrem Gewissen gemäsß: 
J. Wie sie allezeit die jämmerliche Spaltung unter den evangelischen Theologen 
beklagt haben, so werden sie sich herzlich freuen, wenn dieselbe einmal sollte auf 
gehoben werden. 2. Sich fernhaltend von den ärgerlichen Gezänken, haben sie 
nach ihrer Einfalt sich allezeit an die bisherigen lutherischen Bekenntnisschriften 
gehalten. 3. Sie wollen auch künftig viel lieber einfach dabei bleiben. Da sie 
nun aber einmal um ihr Urteil über die vorgestellte Schrift gefragt sind, müssen 
sie bekennen, daß sie dieselbe zur Erbauungder Kircheund zur Auf: 
richtung einer beständigen Einigkeit nicht für geeignet 
halten, und zwar aus folgenden Grunden: J. Sie ist öberflüssig, insofern 
die streitigen Artikel in den bisherigen Bekenntnisschriften, sowie in den Schriften 
Luthers und denjenigen seiner getreuen Mitarbeiter (soweit dieselbenzu 
seinen Lebzeiten verfaßtund vonihm s approbiert sind) 
völlig genügend erklärt sind. II. Die Schrift ist schädlich, insofern sie nur 
die Gezänke vermehren wird. Auch darf der allgemeinen Bekenntnisse in unsern 
Kirchen nicht zu viel werden, sonst könnte schliestlich die Augsburgische Konfession 
ihren Wert als masigebende Autorität verlieren. III. Manche schädliche Irrtümer, 
die schon vergessen sind, werden durch die Besprechung in dieser Schrift zum Scha— 
den der Gemeinde wieder aufgerührt. 1IV. Es sieht so aus, als sollte durch dies 
Buch die arme Kirche mit den neuen, paradoren Lehren, die Brenz in seinem 
uu) Die Zahlen 72, biw. 77 entstammen einem Druckfehler in Hospinians Concordia 
discors (vcral. Kont. S. 1125., Anm.,).
	        
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