Full text: 1517 - 1721 (2)

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B. 2, K. 2, 9 22. Symbole 
Buche de Majestate Christi aufgebracht hat, verwirrt werden, da diese, z. B. 
seine ketzerische Lehre von der Erschaffung der Engel vor der Welt, in dem Buche 
nicht ausdrücklich verworfen sind. Die kurfürstlichen Theologen müsiten ausdrück— 
lich bei ihrem Gewissen befragt werden, ob solches ihre Absicht sei, oder Brenzens 
Buch müßte durch unparteiische kurfürstliche Theologen ausdrücklich geprüft und 
beurteilt werden. 
Die Ablehnung einer neuen Bekennntnisschrift sei auch im Sinne des Zerbster 
Konventes. 
Besser als ein neues Symbol sei eine neue Ausgabe des Corpus doctrinae 
(Misnicum), jedoch unter Auslassunng der erst nach Luthers Tode den Loci 
communes hinzugefügten zwei Paragraphen im locus de libero arbitrio und 
unter Hinzufügung der Schmalkaldischen Artikel, der Katechismen Luthers 
und der Schrift Melanchthons ad Miconium als sonderlichen Zeugnisses wider 
die Sakramentierer und für das rechte Verständnis der Augsburgischen Konfession 
von 1530 im Sinne der Realpräsenz. 
Nachdem Herzog Adolf eigenmächtig mit einer Versammlung seiner Theologen 
vorgegangen war, blieb Herzog Johann nichts anderes übrig, als ihm auf diesem 
Wege zu folgen. Er hatte in seinem Landesteil einen noch gröseren Mangel an 
bedeutenderen Theologen als Herzog Adolf in dem seinigen. So waren es denn 
nur 6 Theologen, 4 aus Schleswig, 2 aus Holstein (Volquard Jonae und Sa— 
muel Meiger), die sich Ende Oktober unter dem Vorsitz des Hofpredigers Ding— 
greve zu Hader sleben versammelten. 
Dem Ansinnen des Herzogs, sich dem von Herzog Adolf übersandten Gutachten 
der Gottorfer einfach anzuschließen, haben sich die Haderslebener widersetzt, und 
zwar vor allem, weil sie mit Recht nicht einsehen konnten, daß die breite Aus— 
führung Eitzens über die Lehre Brenzens ad propositam mateéeriam gehöre, 
da dessen eigentümliche Lehren im Torgischen Bedenken „nicht berühret und ver— 
fasset“ seien. Sie hielten es vielmehr für erforderlich, ein eigenes Gut— 
ach ten abzugeben. Auch von diesem gab es bisher keine korrekte Ueberlieferung. 
Nachdem ich jedoch das plattdeutsche Hriginal in Dresden gefunden hatte, habe 
ich Konk. S. 229— 232 das Schriftstück in einem korrekten Abdruck darbieten 
können. 
In ihrem auffallend kurzen und, wie man sagen muß, theologisch recht unbedeu— 
tenden Gutachten geben die Haderslebener Theologen zwar zu, daß die streitigen 
Artikel „nach ihrem geringen Verstande“ „meistenteils weitläufig, fleißig und 
wohl erklärt“ seien, besorgen aber, daß das Bedenken statt zur erhofften Einigkeit 
vielmehr zu neuen Weiterungen führen werde. Besonders beklagen sie, daß in 
dem Bedenken der loci communes ihres lieben Lehrers Philippus nicht im 
geringsten gedacht werde. Auch finden sie in dieser Erklärung etliche ungewöhnliche 
und ungebräuchliche kormulas loquendi. Als maßgebende Schriften, nach denen 
sie sich allezeit gehalten haben, werden genannt die drei alten Symbole, die Augs— 
burgische Konfession, die Apologie, die Schmalkaldischen Artikel“), die beiden Ka— 
techismen und die loci communes, „bei dem Leben Luͤthers aus— 
gegangen“). 
20) Damit wird Laus Bebauptung (S. 303): „In dem Gebiete des Herzogs Hans d. A. 
galten die Schmalk. Artikel nicht, vielleicht statt derselben die loci communes des Melanch⸗ 
thon“ hinfällig. 
15) Wir haben also bei den Haderslebenern genau dieselbe Bekenntnisgrundlage wie bei den
	        
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